Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Spricht das Landgericht Halle heute das Urteil?
Das Landgericht Halle hat den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fortgesetzt. Es standen zunächst die Entscheidungen über eine Vielzahl von Beweisanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft an. Unter anderem war gefordert worden, Sachverständige und weitere Zeugen zu hören. Ob noch am Montag ein Urteil gesprochen wird, war unklar.
Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sagte er die ersten beiden Worte und animierte durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Dieser wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.
Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.