Asylrechtliche Verfahren werden am Verwaltungsgericht Gießen gebündelt verhandelt. Jedoch nur solche, die sichere Herkunftsstaaten und Staaten mit wenigen Fällen betreffen. Die FDP will mehr.
Hochrechnungen zufolge geht die Landesregierung 2024 von einem Plus bei Asylhauptverfahren an hessischen Verwaltungsgerichten von etwa 4,5 Prozent aus. Grundlage der Prognose sind Daten des ersten Quartals dieses Jahres, wie das Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion in Wiesbaden mitteilte. Dabei ist eine deutliche Verschiebung der Fallzahlen zum Verwaltungsgericht Gießen erkennbar, wo seit wenigen Monaten neu eingehende asylgerichtliche Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten und Staaten mit einem geringen Fallaufkommen betreffen, gebündelt werden.
Hessen hat fünf Verwaltungsgerichte an den Standorten Kassel, Gießen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel. Das Justizministerium rechnet für das laufende Jahr mit einem Plus von rund 40 Prozent bei Asylhauptverfahren beim Verwaltungsgericht Gießen. „Bei den übrigen Verwaltungsgerichten werden voraussichtlich zwischen 3,3 Prozent und 16,4 Prozent weniger Asylhauptverfahren (…) eingehen“, hieß es.
Asylfälle machten derzeit etwa die Hälfte aller Verwaltungsstreitverfahren aus, erläuterte das Ministerium. Alle gerichtlichen Asylverfahren in Hessen bei einem Verwaltungsgericht zu konzentrieren, erscheine bei einer Gesamtabwägung nicht sinnvoll.
Die FDP-Fraktion reagierte auf diese Aussage mit Unverständnis, es fehle eine substanzielle Begründung. Die rechtspolitische Sprecherin Marion Schardt-Sauer verwies auf Rheinland-Pfalz, wo alle asylgerichtlichen Verfahren an einem Standort bearbeitet würden. Das Nachbarbundesland stehe beim Bearbeitungstempo deutschlandweit an der Spitze, während Hessen weit abgeschlagen sei. „Wenn die Landesregierung nicht zu einer Neuorganisation bereit ist, wird sich das auch nicht ändern“, kritisierte Schardt-Sauer.
Antwort Justizministerium