Die Mietpreisbremse soll Erhöhungen bei Neuvermietungen in bestimmten Gegenden limitieren. Die Kappungsgrenze soll das bei Bestandsmieten tun – nach dem Willen der Regierung bald in mehr Gebieten.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Kappungsgrenze zur Begrenzung von Mieterhöhungen ausweiten und zieht damit Kritik des Eigentümerverbands Haus und Grund auf sich. Ein Entwurf für eine entsprechende Landesverordnung sieht vor, dass künftig mehr Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten und dort die Grenze gilt, wie das Finanzministerium in Mainz auf Anfrage mitteilte.
Die Kappungsgrenze bezieht sich anders als die Mietpreisbremse auf Bestandsmieten und regelt, dass diese innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, angehoben werden dürfen. In definierten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind maximal 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Neben Mainz, Trier, Landau und Speyer sollen aufgrund aktualisierter Daten künftig auch Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße sowie die Gemeinden in den Kreisen Alzey-Worms und Bad Dürkheim, im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den Kreisen Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg als Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Der Entwurf der Verordnung für die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze war laut Ministerium Mitte Mai im Kabinett Thema, derzeit würden Stellungnahmen etwa von Verbänden und dem Kommunalen Rat geprüft.
Der Landesvorsitzende von Haus und Grund Rheinland-Pfalz, Christoph Schöll, monierte zuletzt, die Pläne der Landesregierung wirkten insbesondere für Mieter gegenteilig und gingen am Kernproblem vorbei. „Denn damit wird keine einzige neue Wohnung gebaut“, sagte Schöll. Genau dafür müsse die Politik aber endlich sorgen. Es sei zu befürchten, dass private Vermieter, die bisher eher selten die Miete angepasst hätten, durch „neue Gängelungen“ verunsichert würden und verstärkt regelmäßig Mieten erhöhten.
Aus dem Finanzministerium hieß es dagegen, die Kappungsgrenze sei eine moderate Begrenzung, die dazu beitrage, Mieten bezahlbar zu halten. Von der Grenze werde in Rheinland-Pfalz restriktiv Gebrauch gemacht, sie werde räumlich sehr punktuell eingesetzt.
Mitteilung Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 27.6.2024)