In Thüringen gibt es eine Reihe von Bürgerenergiegenossenschaften. Umweltminister Stengele erwartet, dass durch neue Fördermöglichkeiten einige dazu kommen.
Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele verspricht sich von einer besseren Bundesförderung mehr Bürgerenergiegenossenschaften für Windstrom. Von der Bundesregelung, die zum 1. Juli gelte, würden Genossenschaften mit mindestens 15 Mitgliedern bei den Kosten für Planungs- und Genehmigungsverfahren profitieren, erklärte der Grünen-Politiker am Samstag in Erfurt. Die Höchstgrenze pro Projekt sei auf 300.000 Euro erhöht worden.
Es gehe darum, dezentrale Bürgerprojekte attraktiver zu machen. Nach Angaben von Stengele hat Thüringen damit bereits vor eineinhalb Jahren mit einem landesweiten Bürgerenergiefonds begonnen. In Thüringen gebe es inzwischen rund 40 Bürgerenergiegenossenschaften. Mit Hilfe des Landesfonds seien Planungen für acht weitere Bürger-Solarenergie-Projekte angeschoben worden.
Nach einer Pilotphase werde der Landesfonds auf eine Kreditfinanzierung umgestellt, kündige der Minister an. Anders als bei der Bundesförderung würden auch Projekte aus noch kleinen Genossenschaften gefördert. Zusammen mit dem vom Landtag kürzlich beschlossenen Windbeteiligungsgesetz, das Mindeststandards für die finanzielle Beteiligung der Kommunen an Windstromerträgen festschreibt, seien Solaranlagen und Windräder von Energiegenossenschaften wichtig für eine bürgernahe Energiewende.