Im Fall der tödlichen Attacke auf einen 20-Jährigen in Bad Oeynhausen sind noch viele Fragen offen. Der Tatverdächtige sitzt in U-Haft und schweigt weiter. Er soll das Opfer nicht gekannt haben.
Im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 20-Jährigen im Kurpark von Bad Oeynhausen sind zu Täterschaft, Motiv und Tathintergrund noch viele Fragen offen. Der 18 Jahre alte Beschuldigte, der wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft sitzt, habe sein mutmaßliches Opfer nach bisherigen Erkenntnissen vorher nicht gekannt, sagte der Bielefelder Staatsanwalt Christoph Mackel der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall hatte bundesweite Bestürzung und Trauer ausgelöst.
Nach bisherigem Ermittlungsstand saß der 20-Jährige zusammen mit Begleitern in der Nacht zum vergangenen Sonntag auf einer Bank im Park, der beschuldigte Syrer habe in der Nähe mit mindestens zwei Begleitern gesessen. Er sei unvermittelt aufgestanden und habe sein Opfer attackiert. Der 20-Jährige habe fliehen wollen, sei zu Boden gegangen, der beschuldigte 18-Jährige habe auf dessen Kopf eingeschlagen und eingetreten. Das Motiv sei unklar. Mehrere Augenzeugen, die sich in Tatortnähe befanden, hatten sich bei den Ermittlern gemeldet.
Es sei offen, ob es weitere Tatverdächtige gebe, berichtete Mackel am Freitag. Zunächst war seitens Polizei und Staatsanwaltschaft von einer Gruppe von etwa zehn Leuten die Rede gewesen, die man als Verdächtige suche. Mehrere Begleiter des 18-jährigen Syrers – junge Deutsche – seien inzwischen befragt worden, sie würden nicht als Beschuldigte geführt, sondern als Zeugen, berichtete der Staatsanwalt am Freitag. Sie sagten aus, dass der 18-Jährige den Angriff alleine begangen habe.
Für die Ermittlungen und die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles sei die Herkunft des Beschuldigten ohne Belang, sagte Mackel. Der Staatsanwaltschaft liege die Ausländerakte zu dem Beschuldigten nicht vor, daher könne er Angaben zur Person nur unter Vorbehalt machen. Der Syrer soll im Oktober nach Bad Oeynhausen gekommen sein. Er sei 2016 im Rahmen einer Familienzusammenführung mit Eltern und Geschwistern nach Deutschland gelangt und habe zunächst in Pforzheim gelebt, bevor er dann nach Bad Oeynhausen zog.
Der Beschuldigte sei in der Vergangenheit bereits durch Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte aufgefallen, aber nicht vorbestraft, hatten die Ermittler am Donnerstag mitgeteilt. Der 18-Jährige schweige weiter zu den Vorwürfen, sagte der Staatsanwalt. Eine Mordkommission wertet derzeit weitere Zeugenaussagen aus und bittet um weitere Hinweise aus der Bevölkerung.
Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Mitteilung 4. Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft