Migration: Wartezeit, doppelte Nationalität, Tests: Was nun im Staatsangehörigkeitsrecht gilt

Mit zahlreichen Neuerungen tritt am Donnerstag eine zentrale Reform der Ampel-Regierung in Kraft. Der Weg zur Einbürgerung wird für viele Menschen leichter.

Der Weg zum deutschen Pass wird kürzer und Mehrfach-Staatsbürgerschaften werden zur Regel. Seit Donnerstag gilt die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Einbürgerungen sollen schneller durchgeführt und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich möglich werden. Wer nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommt oder sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennt, soll es dagegen schwerer haben. Alle Änderungen auf einen Blick:

Wartezeit

Einbürgerungen sollen künftig statt nach acht, nach fünf Jahren möglich sein, bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren – das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein.

FDP Einbürgerung 6.28

Staatsbürgerschaft ab Geburt

Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt – bisher war das nach acht Jahren der Fall.

Doppelte Staatsbürgerschaft für alle

Bislang dürfen nur EU-Bürger zwei Staatsbürgerschaften in Deutschland haben. Die Ausnahme wird nun zur Regel: Wer beispielsweise aus Bolivien kommt, kann die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich annehmen.Herkunftsländer Flüchtlinge Deutschland 2023 6.21

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Voraussetzung für eine Einbürgerung bleibt das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zusätzlich müssen sich die Menschen „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ bekennen.

Neues Staatsbürgerrecht verabschiedet15.33Die Behörden sollen sicherstellen, dass diese Bekenntnisse ernst gemeint sind. Falls sich später Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies nicht der Fall war, kann die Staatsbürgerschaft binnen zehn Jahren auch wieder zurückgenommen werden.

Einbürgerungstest fällt teils weg

Wer als Gastarbeiter in die Bundesrepublik gekommen ist oder als Vertragsarbeiter in die DDR, muss zur Einbürgerung nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest machen. Dies wird in dem Reformgesetz mit der „Anerkennung ihrer Lebensleistung“ begründet und auch damit, dass Betroffenen in der Vergangenheit wenig Integrationsangebote wie Sprachkurse gemacht wurden.

Weniger Ausnahmen bei Empfängern von Transferleistungen

Wer den deutschen Pass möchte, muss den eigenen Lebensunterhalt und den unterhaltspflichtiger Angehöriger selbst bestreiten können. Wer unverschuldet doch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen war, für den galt bislang eine Ausnahmeregelung. Diese soll es künftig nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle geben. Dazu gehören Gastarbeiter, die häufig im Niedriglohnsektor gearbeitet haben, sowie deren nachgezogene Ehepartner. Ausgenommen sind künftig auch Ausländer mit Vollzeitjobs, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gearbeitet haben sowie Ausländer, die als Ehe- oder eingetragener Lebenspartner mit einem minderjährigen Kind und einem vollzeitbeschäftigten Partner zusammenleben.