Bis Ende Juni sollte die Bezahlkarte für Flüchtlinge bayernweit eingeführt sein. Nun meldet die Staatsregierung Vollzug.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber im Freistaat gibt es nun in ganz Bayern – und das somit pünktlich und wie geplant noch vor Ende Juni. Man habe die Karte nun in allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt, teilte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner am Donnerstag in München mit. „Die Bezahlkarte kommt in Bayern jetzt flächendeckend zum Einsatz“. Der bayernweite Rollout habe reibungslos „und vor allem auch innerhalb unseres ambitionierten Zeitplans geklappt“, betonte der CSU-Politiker.
Nach dem Start der Bezahlkarte Ende März und einer erfolgreichen Pilotphase in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie der kreisfreien Stadt Straubing sei das System in den vergangenen Wochen nach und nach im ganzen Freistaat ausgerollt worden. Bisher seien bereits mehr als 35 000 Karten im Einsatz. Diese Zahl werde sich entsprechend der Ausgaberhythmen der einzelnen Behörden aber noch stetig erhöhen.
Der Asylbewerbern gesetzlich zustehende Betrag, der bisher bar ausgezahlt wurde, wird nun über die Bezahlkarte geleistet. Damit kann in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren, eingekauft werden. Bis zu 50 Euro pro Person und Monat können bar abgehoben werden. Mit der Karte soll der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz auch die Zuwanderung begrenzt werden. Das Verfahren ist aber nicht unumstritten. Verbände wie der Flüchtlingsrat bezweifeln, dass Flüchtlinge wegen der Geldleistungen nach Deutschland kommen und während ihres Verfahrens nennenswerte Beträge an ihre Familie ins Ausland überweisen.
Kirchner forderte dagegen, auch das Ausschreibungsverfahren auf Bundesebene müsse jetzt zügig abgeschlossen und die Bezahlkarte bundesweit so schnell wie möglich eingeführt werden. Denn je höher die Verbreitung der Bezahlkarte, desto größer die Wirkung, betonte er. Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang sei, dass die Ministerpräsidenten der Länder die Diskussion über die Höhe der Bargeldabhebung beendet und sich inzwischen auf den in Bayern geltenden abhebbaren Betrag von 50 Euro pro Person geeinigt hätten.