Gericht: Prozess nach Gewalt rund um Eritrea-Festival: 650 Verfahren

Verletzte Polizisten, Flaschen- und Steinwürfe – die Ausschreitungen am Rande des Eritrea-Festivals in Gießen haben für viel Aufsehen gesorgt. Jetzt steht ein erstes Gerichtsverfahren an.

Knapp ein Jahr nach den gewaltsamen Ausschreitungen am Rande des umstrittenen Eritrea-Festivals in Gießen kommt es am Donnerstag (11.00 Uhr) zu einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht der mittelhessischen Stadt. Ein 24-jähriger Mann muss sich wegen der Vorwürfe des schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie der gefährlichen Körperverletzung verantworten. 

Dem Mann wird vorgeworfen, sich als Teil einer etwa 100-köpfigen Gruppe an gewaltsamen Übergriffen auf Polizeibeamte beteiligt zu haben. Die Gruppe soll sich unter anderem mit Steinen, Flaschen und Stöcken bewaffnet haben. Durch die Angriffe sollen mehrere Beamte verletzt worden sein und Hämatome und Platzwunden davongetragen haben. 

Der 24-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gießen eritreischer Staatsangehöriger. Er befinde sich derzeit in Untersuchungshaft, sei zuletzt in der Schweiz gemeldet gewesen und nicht vorbestraft.

Nach Polizeiangaben waren bei den Ausschreitungen am Rande des umstrittenen Festivals im Juli 2023 insgesamt 26 Polizistinnen und Polizisten verletzt worden. Gegner der Veranstaltung hatten Beamte mit Steinen und Flaschen beworfen, Rauchbomben gezündet und Absperrungen durchbrochen bei dem Versuch, auf das Festivalgelände zu gelangen. 

Die Ereignisse zogen nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 650 Ermittlungsverfahren nach sich. Bisher seien etwa 50 Anklagen und Strafbefehle verfasst worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die übrigen Verfahren seien teils noch offen, teils seien sie eingestellt oder es seien Haftbefehle erwirkt und die entsprechenden Personen zur Fahndung ausgeschrieben worden.

„Die Bearbeitung der etwa 650 Ermittlungsverfahren bedeutet für die Staatsanwaltschaft Gießen eine erhebliche Mehrbelastung, die uns auch mit Blick auf die ohnehin schon bestehende massive Vorgangsbelastung vor große Herausforderung stellt“, erklärte der Sprecher. „Denn zusätzliches Personal steht für die Bewältigung dieser Aufgabe nicht zur Verfügung.“