Nach dem mutmaßlich rassistisch motivierten Übergriff von Jugendlichen auf eine ghanaische Familie in Grevesmühlen in Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell gegen vier junge Männer ermittelt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin am Mittwoch mit. Es gehe um den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung. Einem Jugendlichen werde zusätzlich das Verwenden von Kennzeichen einer früheren NS-Organisation vorgeworfen. Er soll den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben.
Der Vorfall vor rund zwei Wochen löste bundesweit Empörung aus – unter anderem weil zunächst auch von einem gezielten Fußtritt gegen eine achtjährige Tochter der Familie die Rede war. Diese Darstellung revidierten die Ermittler später allerdings. Demnach versperrte ein Jugendlichen dem auf einem Roller vorbeifahrenden Mädchen mit dem Bein den Weg und traf es dabei mit dem Fuß.
Die Schweriner Staatsanwaltschaft sprach mit Blick auf ihre Ermittlungen zum Hergang am Mittwoch von einem „Handgemenge, das entstand, als der Vater eines achtjährigen ghanaischstämmigen Mädchens die Beschuldigten sowie weitere am Ort des Geschehens aufhältige Personen aufgrund eines vorherigen Vorfalles zur Rede stellen wollte“. Die Achtjährige habe ihren Vater informiert, dass sie an der Weiterfahrt gehindert und dabei von einem Fuß am Kopf getroffen worden sei.
„Im Rahmen der darauf folgenden Auseinandersetzung zwischen den Beschuldigten und dem Vater des Mädchens kam es zu Rempeleien und Drohgebärden der Jugendlichen, in deren Verlauf der Geschädigte an der Hand verletzt wurde“, erklärte die Behörde weiter. Es habe sich um ein „hochdynamisches Geschehen“ gehandelt. Es bestehe außerdem der Verdacht, dass der Vater dabei rassistisch beleidigt worden sei und einer der Jugendlichen einen Hitlergruß gezeigt habe.
Auch gegen den Familienvater steht demnach der Vorwurf der Körperverletzung im Raum. Zwei der vier Beschuldigten stellten entsprechende Strafanzeigen gegen den Mann. Diese würden ebenfalls geprüft, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Ihren Angaben zufolge ergaben die von einer speziellen Ermittlungsgruppe der Polizei geführten Auswertungen auch, dass einer der Beschuldigten bei dem Geschehen ein Messer bei sich hatte. Er sei aber von anderen Mitglieder der Jugendgruppe „an einer weiteren Eskalation gehindert“ worden. Die Ermittler vernahmen demnach fast 30 Zeugen und werteten Bildaufnahmen der Vorgänge vom 14. Juni aus. Nähere Angaben zum Alter der Beschuldigten machten sie dabei nicht.