Alles nur ein Missverständnis? Ein Barkeeper stützt Justin Timberlakes Aussage, wonach dieser vor seiner Festnahme nur ein Drink hatte.
War Justin Timberlake (43) bei seiner Festnahme durch die Polizei schwer betrunken oder hatte er zuvor wirklich nur einen Drink? Ein Barkeeper des New Yorker Hotels, in dem sich der US-Sänger vor dem Vorfall aufgehalten hatte, gab nun im „People“-Magazin zu Protokoll, dass Timberlake bei ihm wirklich lediglich ein Getränk zu sich genommen habe, bevor er das Gebäude verließ.
Damit bestätigte er die Behauptung von Timberlake selbst, lediglich „einen Martini“ getrunken zu haben. Ein weiterer Hotelangestellter habe dem Blatt außerdem gesagt: „Wenn er mehr getrunken hat, dann nicht hier.“
Timberlake wurde am 18. Juni 2024 kurz nach Mitternacht in Long Island wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss vorübergehend festgenommen, wie das Sag Harbour Police Department bestätigte. Laut seiner eigenen Aussage im polizeilichen Verhör, das in den Medien kursiert, habe Timberlake wörtlich angegeben: „Ich hatte einen Martini und bin meinen Freunden nach Hause gefolgt.“ Ein Polizeibeamter auf Streife habe beobachtet, wie Timberlake in seinem Auto ein Stoppschild missachtete. Als er den Promi anhielt, seien ihm zunächst dessen glasige und blutunterlaufenden Augen aufgefallen.
Polizei gab an, Timberlake habe nach Alkohol gerochen
Im Polizeibericht heißt es weiter: „Sein Atem roch stark nach einem alkoholischen Getränk, er war nicht in der Lage, seine Aufmerksamkeit zu teilen, sprach langsam, war unsicher auf den Beinen und schnitt bei allen standardisierten Nüchternheitstests schlecht ab.“ Timberlake, der sich aktuell auf Tournee befindet, soll am 26. Juli vor Gericht erscheinen. Dort wird über das weitere Vorgehen in dem Fall entschieden.
In einem Statement des Anwalts von Justin Timberlake, Edward Burke Jr., gegenüber dem Portal „TMZ“, heißt es: „Wir freuen uns darauf, Herrn Timberlake energisch gegen diese Anschuldigungen zu verteidigen. Er wird zum richtigen Zeitpunkt viel zu sagen haben.“ Aktuell warte man aber noch die vollständige Anklage aus dem Büro der Staatsanwaltschaft ab.