Es hat etwas von einem Fernsehkrimi: Zwei Rentner wollen mit Komplizen antike Kunstschätze an ein Hamburger Museum verkaufen. Doch der Deal fliegt auf.
Im Prozess um antike Kunstschätze hat die Vorsitzende Richterin am Montag vor dem Landgericht Hamburg ein mildes Urteil gesprochen – fast zehn Jahre nach den mutmaßlichen Taten. Wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei wurden die beiden Angeklagten im Alter von 89 und 84 Jahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und 80 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, wegen der langen Verfahrensverzögerung gilt die Strafe als vollstreckt. Die zwei Rentner hatten im Sommer 2014 versucht, diverse antike Kunstschätze, die unrechtmäßig in ihren Besitz gelangten und vermutlich aus Raubgrabungen stammten, an das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe zu verkaufen.
„Zehn Jahre sind doch ein bisschen lang“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Deshalb habe es auch nur eine Geldstrafe gegeben. Im Juni 2014 hatte einer der Angeklagten Kontakt zum damaligen Kurator des Museums für Kunst und Gewerbe aufgenommen und ihm ein goldenes Trinkhorn, einen goldenen Becher sowie goldene Gürtelteile zum Kauf angeboten haben. Die Angeklagten hatten behauptet, die Kunstgegenstände seien erst 2014 in einem Schwarzmeerstaat gefunden worden. Der Kurator ging zum Schein auf die Angebote ein und informierte die Polizei. Das Trinkhorn, der Trinkbecher und die Gürtelteile wurden später bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.
Es handele sich nicht um Betrug und auch nicht um eine Bandenstraftat, auch wenn das Gericht ursprünglich von fünf Angeklagten ausgegangen war, sagte die Richterin. Den beiden Angeklagten sei aber schon klar gewesen, „dass es sich nicht um legal handelbare Kulturgüter handelte“. Doch die Verkaufsprovision sei für die beiden Rentner wohl „zu verlockend“ gewesen, meinte die Richterin. Strafmildernd wertete das Gericht, dass beide Angeklagten nicht vorbestraft sind und die Kunstschätze, für die die beiden Männer mehrere Millionen Euro verlangten, alle sichergestellt werden konnten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 89-Jährigen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen und für den 84-Jährigen eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger des 89-Jährigen sagte, sein Mandant habe sich auf die Auskunft verlassen, dass „alles legal“ sei und „nach einem guten Geschäft“ aussah. In seinem Schlusswort sagte der 89-Jährige: „Ich habe mit der Sache nichts zu tun.“ Er habe die Kunstschätze lediglich an das Museum vermittelt. Der Verteidiger des 84-Jährigen hatte für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert, da es sich bei dem Geschäft um „keinen Straftatbestand“ und „keinen Vorsatz“ handelte.