Seit 2021 gilt in NRW ein Gifttiergesetz. Damit soll die private Haltung von sehr giftigen Tieren reguliert werden. Doch immer noch leben in Privathaushalten tausende Gifttiere.
Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des NRW-Gifttiergesetzes ist die Zahl gefährlicher Schlangen, Spinnen und Skorpione in Privathaushalten landesweit nur leicht gesunken. Nach einer aktuellen Bilanz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) auf dpa-Anfrage wurden Mitte Juni dieses Jahres in 184 privaten Haushalten in Nordrhein-Westfalen insgesamt 3783 Gifttiere gehalten. Darunter 3183 Giftschlangen, 442 Giftspinnen sowie 158 Giftskorpione.
Mitte 2021 waren es in 213 Haltungen 4389 Tiere, davon 3331 Giftschlangen, 747 Giftspinnen und 311 giftige Skorpione. Damit leben derzeit rund 600 giftige Tiere weniger in Privathaushalten in NRW als Mitte 2021. Wie viele Gifttiere daneben illegal und im Verborgenen gehalten werden, ist laut Lanuv unbekannt. Seit dem Juni 2021 seien laut Behörde elf illegale Gifttierhaltungen zu Tage getreten. Die Haltung der Gifttiere sei in diesen Fällen untersagt und die Tiere seien aus den Haltungen weggenommen worden.
NRW-Gifttiergesetz seit 2021
Seit Anfang 2021 verbietet das NRW-Gifttiergesetz die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in privaten Haushalten. Dabei gilt ein Bestandsschutz für bisherige Halter, wenn sie ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet und versichert haben. Zudem sieht das Gifttiergesetz kein Vermehrungsverbot vor. Nachkommen von Gifttieren dürfen in Bestandshaltungen verbleiben.
Mit dem vom Landtag 2020 beschlossene Gifttiergesetz soll die private Haltung von gefährlichen und sehr giftigen Tiere reguliert und langfristig reduziert werden. Wegen der starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen könne sie eine „erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen“, erläutert das Umweltamt. Als gefährlich gelten alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen.
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