Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Parken auf dem Bürgersteig sieht die Stadt Bremen sich in ihrer Strategie bestätigt. Das Gericht habe „das bereits begonnene, ganzheitliche und planvolle Vorgehen der Stadtgemeinde Bremen gegen rechtswidriges Gehwegparken“ bestätigt, teilten Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal und Innensenator Ulrich Mäurer (beide SPD) am Freitag mit. Es solle „konzeptionell und systematisch quartierweise“ gearbeitet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor zwei Wochen entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen das unerlaubte Parken auf dem Gehweg vorgehen können – wenn die Nutzung des Bürgersteigs vor der eigenen Haustür erheblich eingeschränkt ist.
Das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf der Straße und zwei Rädern auf dem Bordstein ist grundsätzlich nicht erlaubt, kann aber per Verkehrsschild gestattet werden. Oft wird es auch dort geduldet, wo es eigentlich nicht erlaubt ist.
Im Fall, der vor dem Bundesverwaltungsgericht landete, klagten Anwohner aus Bremen. Das Gericht urteilte, dass die Stadt aber erst die am stärksten belasteten Viertel ermitteln und schmale Straßen priorisieren dürfe, weil das unerlaubte Gehwegparken in Bremen weit verbreitet sei.
„In den engen Bremer Wohnstraßen, die vor über hundert Jahren entstanden sind, müssen wir mit den Spielräumen und den Gegebenheiten vor Ort arbeiten“, erklärte Mäurer nun. Jede einzelne Straße solle mit Blick auf eine Vielzahl individueller Lösungen betrachtet werden. „Dabei soll der Verkehr in den besonders kritischen Straßen neu geordnet werden.“
Den Angaben zufolge wurden in Bremen erst die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt und enge Straßen priorisiert. Ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen sei gerade in der Umsetzung.
„Gemeinsam mit der Bremer Innenbehörde wird der Senat konsequent gegen das rechtswidrige Gehwegparken vorgehen und dabei seine öffentliche Aufgabe wahrnehmen“, erklärte Ünsal. Ziel sei, „die Belange aller Bürgerinnen und Bürger“ zu berücksichtigen.
Die Urteilsbegründung aus Leipzig stehe noch aus, hieß es weiter. Erst wenn die genaue Rechtsauffassung des Gerichts beschrieben wurde, will die Stadt konkrete Vorgaben und Zeitpläne festlegen.