Die Landtagswahlen in Sachsen rücken näher, Umfragen erhitzen die Gemüter. Der Landeswahlausschuss soll bei der Vorbereitung Recht und Gesetz wahren. Nun kam das Gremium erstmals zusammen.
Der sächsische Wahlausschuss hat zahlreichen Parteien am Freitag den Weg zur Landtagswahl frei gemacht. Am Freitag entschied das Gremium auf seiner ersten öffentlichen Sitzung für die Abstimmung am 1. September, wer Wahlvorschläge, also Listen und Direktbewerber, einreichen darf. Das betrifft zunächst alle im Bundestag und in Parlamenten vertretenen Parteien: CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, AfD und Freie Wähler. Ferner sind es 44 Parteien und politische Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss bei der letzten Bundestagswahl 2021 anerkannt hatte. Der sächsische Ausschuss hatte zudem über neun weitere Beteiligungsanzeigen zu entscheiden, von denen sechs anerkannt wurden. Sie betreffen das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die rechtsextremen Freien Sachsen, die Aktion Partei für Tierschutz, das Bündnis Deutschland, das Team Zastrow – Bündnis Sachsen 24 und die Werteunion.
Insgesamt lagen Beteiligungsanzeigen von 13 Parteien und politischen Vereinigungen vor. Vier von ihnen waren schon vom Bundeswahlausschuss anerkannt, darunter die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) mit 165 Mitgliedern wurde aus formalen Gründen nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die „Sozial Engagierten Kapitalisten“. Sie wurden nicht als Partei im Sinne des Sächsischen Wahlgesetzes anerkannt. Die Christlich Europäische Union Volks Partei (CEUVP) zog ihre Beteiligungsanzeige mit Verweis auf den Ukraine-Krieg zurück. Zum Zeitpunkt der Landtagswahl sei Deutschland bereits Kriegspartei, mutmaßte die CEUVP.
Spätestens 72 Tage vor der Wahl muss der Landeswahlausschuss darüber entscheiden, welche Parteien Vorschläge für Listen und Direktkandidaten einreichen dürfen. Die Qualität der Anzeigen sei sehr unterschiedlich gewesen – vom Einzeiler per E-Mail bis hin zu umfangreicher Dokumentation, berichtete Thomas Wolf, Büroleiter von Landeswahlleiter Martin Richter. Das habe zu einem unterschiedlichen Betreuungsaufwand geführt. Politische Vereinigungen, die Landtag, Bundestag oder einem anderen Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht auf Basis eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, mussten ihre Beteiligung anzeigen – 13 machten in Sachsen davon Gebrauch, manche erst kurz vor Ablauf der Frist am 3. Juni.