Nach dem rassistischen Gegröle in einer Sylter Bar drohten einer beteiligten Studentin schwere Konsequenzen. Ihre Hamburger Hochschule prüft den Rausschmiss. Jetzt ist die Entscheidung gefallen.
Eine an dem rassistischen Gegröle junger Party-Gäste in einer Sylter Bar beteiligte Studentin darf weiter an ihrer Hamburger Hochschule studieren. Zu diesem Ergebnis sei der Exmatrikulationsausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg gekommen, teilte die HAW mit.
„Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat.“ Ein bis Ende Juli gegen die Studentin ausgesprochenes Hausverbot bleibe aber bestehen.
Exmatrikulation schwerer Grundrechtseingriff
Die sechs Mitglieder des Ausschusses hätten die Verhältnismäßigkeit abgewogen, da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff handele, hieß es. Dabei habe man das Hausverbot und die individuelle Studiensituation einbezogen. Nach sorgfältiger Prüfung sei die Entscheidung gegen das Exmatrikulationsverfahren einstimmig gefallen.
Die HAW habe sich eindeutig von dem vor einem Monat viral gegangenen Video und den darin geäußerten Inhalten distanziert, heißt es in der Mitteilung. „Sie steht als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form und trifft ihre Entscheidungen aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern.“
Auf einem wenige Sekunden langen Video, das zu Pfingsten in der Pony-Bar in Kampen entstanden sein soll, ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen zur Melodie des Party-Hits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino rassistische Parolen grölen. Sie singen „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Der Vorfall löste bundesweit Empörung aus.