Vor Thüringer Gerichten stehen häufig Angeklagte, die bereits mehrere Straftaten auf dem Kerbholz haben. Knapp 8900 der im vergangenen Jahr verurteilten Straftäter waren bereits vorbestraft.
Mehr als die Hälfte aller im vergangenen Jahr von Thüringer Gerichten Verurteilten sind Wiederholungstäter gewesen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes vom Mittwoch wurden 2023 im Freistaat 16 656 Menschen rechtskräftig verurteilt. Von ihnen verbüßten 8891 bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen eine Strafe. Das entspreche einem Anteil von 53,9 Prozent. 2022 lag der Anteil der Vorbestraften um 2,5 Prozent niedriger.
Mit 48,3 Prozent war den Angaben nach 2023 nahezu die Hälfte dieser Wiederholungstäter in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt worden. Auffallend sei auch der Anteil der Vorbestraften unter den Jugendlichen und Heranwachsenden. Demnach verbüßten 43,4 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten nicht ihre erste Strafe. Hier sank der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte.
Trotz ihres jungen Alters hatte die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. 23,1 Prozent dieser jungen Vorbestraften wurden in der Vergangenheit schon dreimal oder häufiger durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen.
Mitteilung Landesamt