Die Messerattacke von Mannheim hat die Debatte um die Abschiebung von Straftätern in Länder wie Afghanistan neu entfacht. In Hamburg erhofft man sich von der Innenministerkonferenz klare Beschlüsse.
Vor Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) hat Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) für die Abschiebung von Straftätern und sogenannten Gefährdern nach Afghanistan und Syrien geworben. „Wer hier schwere Straftaten begeht, muss das Land verlassen, auch wenn er beispielsweise aus Afghanistan kommt“, sagte der Sprecher der SPD-geführten Länder in der IMK der Deutschen Presse-Agentur. Hier wiege das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters. Die Innenminister von Bund und Ländern kommen am Donnerstagabend in Potsdam zu ihrer Konferenz zusammen.
„Wir haben mit unserem Antrag zur IMK, Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, eine bundesweite Debatte angestoßen und sehr breite Unterstützung erhalten“, sagte Grote. Auch der Bundeskanzler habe angekündigt, dass man in diese Richtung arbeiten werde, „um Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Gewalttätern nach Afghanistan durchsetzen zu können“.
Derzeit liefen Verhandlungen mit verschiedenen Staaten, über die Abschiebungen nach Afghanistan möglich wären. „Gleichzeitig brauchen wir für Syrien, konkret bezogen auf die Region um Damaskus, auch eine aktuelle Bewertung der Sicherheitslage durch das Auswärtige Amt“, sagte Grote. „Deshalb wäre es gut, wenn der Antrag breite Unterstützung findet, und ich gehe davon aus, dass das auch passiert.“
Forderungen nach Kalifat und Scharia sollen unter Strafe gestellt werden
In einem weiteren Beschlussvorschlag setzt sich Hamburg zudem dafür ein, dass Forderungen nach einem Kalifat oder der Einführung der Scharia künftig in Deutschland unter Strafe gestellt werden. „Ich halte es für notwendig, dass wenn man in so aggressiver und martialischer Art und Weise ein Kalifat und damit eine Gesellschaftsordnung fordert mit dem Ziel, das Grundgesetz zu beseitigen und komplett zu ersetzen, wir hier das Strafrecht nachschärfen müssen“, sagte Grote.
„Dafür haben wir einen entsprechenden Vorschlag mit zwei konkreten Vorschriften für die IMK gemacht, wo man ansetzen kann, und ich gehe davon aus, dass das deutliche Unterstützung erfahren wird.“ Dabei geht es um die in den Paragrafen 90a und 130 des Strafgesetzbuches geregelte Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und der Volksverhetzung, die um entsprechende Tatbestände erweitert werden sollen.
Hamburg für Waffenverbot in allen Zügen
In einem dritten Antrag setzt sich Hamburg auch weiter für ein Waffenverbot in Zügen ein. „Wir haben in Hamburg bereits gute Erfahrungen mit bestehenden Waffenverboten, wie am Hamburger Hauptbahnhof, gesammelt. Insbesondere wenn es um die Sicherheit in Zügen geht, braucht es aber bundesweite Regelungen“, sagte Grote.
Die Notwendigkeit sei offensichtlich: „Wenn immer mehr Menschen den Nah- und Fernverkehr nutzen sollen, müssen sie sich auch sicher fühlen können. Und wenn wir über mehr Waffenverbote in öffentlichen Bereichen sprechen, wo sich viele Menschen begegnen, dann muss das auch für den Bahnverkehr gelten.“
Hamburg hatte sich für ein solches Verbot bereits nach der Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg eingesetzt, bei der im schleswig-holsteinischen Brokstedt im Januar vergangenen Jahres ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen erstochen und vier weitere schwer verletzt hatte. Bislang fand der Hamburger Vorstoß in der IMK jedoch keine Zustimmung.