Wenn ein Verein nicht dargelegt, wie er gesammelte Spenden verwendet, wird die landesweite Spendenaufsicht in Trier tätig. Wie im vorliegenden Fall.
Der Verein „Tierrechtsbund Aktiv“ mit Sitz in Bremen unterlässt Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz. Dazu habe er sich selbst verpflichtet, als er sammlungsrechtlich überprüft worden sei, teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweite Spendenaufsicht am Dienstag in Trier mit. Der Verein sei seiner gesetzlichen Auskunftspflicht über die Verwendung von Spenden trotz mehrfacher Aufforderungen nicht nachgekommen. Sollte der Verein dennoch in Rheinland-Pfalz Spenden sammeln oder Werbung betreiben, bittet die ADD die Bevölkerung um Hinweise.
Der „Tierrechtsbund Aktiv“ äußerte sich am Dienstag auf Nachfrage: „Da wir noch nie in Rheinland-Pfalz geworben haben, bedauern wir natürlich nicht, dass wir dort auf Werbung verzichten“, teilte der Verein mit. „Diverse uns bekannte Vereine haben dort ihre Unterlagen eingereicht. Egal, wie gut diese waren, wurde ein Werbeverbot ausgesprochen.“ Daher habe man auf dortige Werbung verzichtet.
Organisationen, die in Rheinland-Pfalz öffentlich zu Spenden für karitative Zwecke aufrufen, haben auf Anforderung der ADD Unterlagen vorzulegen, die Einnahmen, Kosten und Spendenverwendung transparent darlegen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Spende auch dem beworbenen Zweck zugutekomme, hieß es.