Der Beginn des Prozesses gegen Schlagersängerin Melanie Müller (35) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist verschoben worden. Müller habe sich krankgemeldet, teilte das Amtsgericht Leipzig am Montag mit. Der Prozess sollte ursprünglich am Donnerstag beginnen. Allerdings soll der Hauptverhandlungstermin am 02. Juli planmäßig stattfinden. Zudem wurde ein Fortsetzungstermin am 10. Juli angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, weil sie öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben. Außerdem geht es um den Vorwurf des Drogenbesitzes. Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben.
Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“ zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.