Die geplante Neuordnung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen wird konkret. Die Kliniken erfahren, welche Behandlungen sie künftig anbieten dürfen. Die Häuser erwarten schmerzhafte Einschnitte.
In Nordrhein-Westfalen hat mit Briefen an die 234 Krankenhäuser des Landes die zweite Studie der geplanten Krankenhausreform begonnen. In den Briefen erfahren die Häuser, welche Behandlungen sie aus Sicht des NRW-Gesundheitsministeriums künftig noch anbieten und abrechnen sollen. Die Kliniken können sich bis zum 11. August dazu äußern. Bis zum Jahresende 2024 sollen die fünf Bezirksregierungen die entsprechenden Feststellungsbescheide verschicken.
Ziel der Reform sei, die bestmögliche Behandlungsqualität zu erreichen und knappe Ressourcen bestmöglich einzusetzen, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann laut einer Mitteilung. Dafür seien etwa bei komplizierten Krebsbehandlungen teilweise „deutliche Konzentrationen“ erforderlich. „Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen und nicht jedes Krankenhaus kann alles gleich gut machen“, erklärte der CDU-Politiker.
Einschnitte werden manchen Häusern „richtig weh tun“
Es wird Häuser geben, die gestärkt werden, und andere, denen die vom Land geplanten Einschnitte richtig weh tun“, erklärte der Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW), Ingo Morell. Die KGNW werde sich für einen Übergang mit Augenmaß und ohne Überforderung von Patienten und Mitarbeitern einsetzen.
Für die Kosten der Reform – etwa durch die Schließung ganzer Abteilungen und Neubauten an anderer Stelle – hat das Land bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Geld reiche aber nur für den Einstieg in die Umsetzung. Es sei für die NRW-Häuser zentral, dass die ausgelösten Kosten vollständig finanziert würden, forderte der KGNW-Präsident.
In einer ersten Stufe hatte das Land bereits Mitte Mai für die Leistungsgruppen der Grundversorgung das Anhörungsverfahren gestartet. Nun folgte die Landesplanung für die 60 Leistungsgruppen der spezielleren Eingriffe – darunter auch Krebs-, Herz- und umfangreichere orthopädische Eingriffe.
Krankenhausgesellschaft rechnet mit Klagen
Aus den Einkünften für solche Operationen wie beispielsweise Hüft- oder Knie-OPs würden in der Praxis oft geringer finanzierte Bereiche wie die Geburtshilfe oder Geriatrie querfinanziert, sagte ein KGNW-Sprecher. Auch das müsse bei der künftigen Planung berücksichtigt werden. „Wir werden sehen, ob es Unwuchten gibt.“ Es könne jedenfalls nicht das Ziel sein, dass man für den Besuch alter Verwandter eine Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein müsse. Er rechne durchaus auch mit Klagen einzelner Kliniken gegen die Bescheide.
Grundsatz der Reform ist, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden. Im Vorfeld der Reform hatte das NRW-Ministerium alle Beteiligten – die Krankenkassen, die Kliniken, die Kammern – jahrelang beteiligt und ihre Vorschläge angehört. Grundlage der Landeseinschätzungen sind die bisherigen Fallzahlen aus den Jahren 2019 bis 2023.
Parallel läuft Debatte um bundesweite Reform
Parallel zur NRW-Reform läuft die politische Debatte zwischen Bund und Ländern über die von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) geplante bundesweite Krankenhausreform. Dabei sollen unter anderem die Pauschalbeträge (Fallpauschalen) abgesenkt werden, die die Krankenhäuser pro Patient oder Behandlungsfall bekommen. Das soll Anreize senken, möglichst viele Patienten zu behandeln.
Lauterbach hatte in der Debatte den NRW-Ansatz kritisiert, die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung zur Ermittlung des Bedarfs heranzuziehen. Damit würde es seiner Meinung nach bei vielen überflüssigen Hüft-, Knie- oder Wirbelsäulen-Operationen bleiben, damit Kliniken überleben könnten, hatte er im März bei einem Besuch der SPD-Landtagsfraktion gesagt. Schon jetzt gebe es in vielen Bereichen „zu viele Eingriffe mit zu wenig Qualität“.
Pressemitteilung vom 17. Mai Mitteilung KGNW Mitteilung MAGS vom 17.6.