Nach dem Angriff auf den jüdischen Studierenden Lahav Shapira wollen SPD und CDU das Hochschulgesetz ändern – und auch Exmatrikulationen ermöglichen. Der Opposition fehlt es an Opferschutz.
Die Opposition hat die geplante Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes kritisiert. Der Opferschutz stehe nicht im Mittelpunkt, sagte Tobias Schulze (Die Linke) am Montag im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses. Ziel des Opferschutzes müsse sein, dass ein Opfer von Gewalt dem Täter beispielsweise nicht in einer Vorlesung gegenübersitzen müsse. Dies sei bei der von SPD und CDU geplanten Änderung nicht gegeben, da sich eine Exmatrikulation nach Verurteilung jahrelang hinziehen könne.
Auslöser für die Gesetzesnovelle war eine mutmaßlich antisemitisch motivierte Gewalttat Anfang Februar: Der jüdische FU-Student Lahav Shapira kam damals mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus. Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erinnerte im Ausschuss am Montag daran, dass die Hochschulen nach dem Überfall auf Shapira mehr Instrumente gefordert hätten, um bei Gewalttaten reagieren zu können.
Dem Änderungsantrag der Regierungskoalition zufolge soll die Exmatrikulation bei gewissen Ordnungsverstößen wieder eingeführt werden, wenn es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt. Auch die Grünen forderten eine Lösung bis zur Verurteilung von Tätern und ein Konzept zur Prävention von Gewalttaten. Die AfD forderte auch mit Blick auf propalästinensische Proteste an Unis, die Möglichkeit des Protests an Hochschulen generell weiter einzuschränken.
Der Novelle zufolge besteht ein Ordnungsverstoß etwa durch Anwendung körperlicher Gewalt oder sexuelle Belästigung. Weitere Maßnahmen sind die Androhung der Exmatrikulation, eine Rüge, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule, einschließlich der digitalen Infrastruktur, und der Ausschluss von einzelnen Lehrveranstaltungen. Eine Verschärfung soll es auch beim Hausrecht geben: Maßnahmen wie ein Hausverbot sollen künftig „bei extremen Fällen“ für neun Monate verhängt werden können, und nicht mehr nur für drei.
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung Tagesordnung