Landtag: AfD vergleicht Verfassungsschutz mit Stasi

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Die Partei betrachtet das als ungerechtfertigt und kritisiert dessen Wirken. Ein Vergleich sorgte im Landtag für Empörung.

Mit dem Vergleich des Verfassungsschutzes mit der DDR-Staatssicherheit hat der AfD-Abgeordnete Horst Förster am Donnerstag im Landtag in Schwerin Empörung ausgelöst. Der Vergleich sei „jenseits von Gut und Böse“, sagte der SPD-Abgeordnete Robert Northoff. „Es ist empörend, dass Sie diese beiden Institutionen in einen Topf schmeißen“, entgegnete Michael Noetzel von der Linksfraktion. Anders als die Stasi habe der Verfassungsschutz weder Exekutivrechte noch eigene Gefängnisse und nehme keine Menschen fest. „Das ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur“, sagte Noetzel. 

In der von seiner Fraktion beantragten Debatte zum Grundrecht der Meinungsfreiheit hatte Förster erklärt, dass mit der neuen Extremismuskategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ jeder Regierungskritiker ins Visier genommen werden könne. Die Parallele zum DDR-Straftatbestand „staatsfeindliche Hetze“ dränge sich auf. „Hiermit rückt der Verfassungsschutz ganz nah an die Rolle einer Institution, die sich Schild und Schwert der Regierung verstanden hat. Ich sage hier ganz bewusst Schild und Schwert der Regierung beziehungsweise der Partei. Denn genau so hat sich die Staatssicherheit der DDR definiert“, sagte Förster.

Zuvor hatte er beklagt, dass sich die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend Beschränkungen ausgesetzt sehe, immer mehr Menschen davor zurückscheuten, offen zu reden. „Der Staat maßt sich an, nicht nur das Reden, sondern auch das Denken zu reglementieren“, sagte Förster. 

Dem widersprachen Redner aller anderen Fraktionen. Sie verwiesen auf die Verankerung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz. „Wir sollten uns glücklich schätzen, in einem Land zu leben, in dem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht nur in Artikel 5 unserer Verfassung garantiert ist, sondern auch tatsächlich durch die staatlichen Organe gewährleistet wird“, betonte FDP-Fraktionschef René Domke. Jeder könne frei sagen, was er wolle, „so lange es nicht strafbewehrt ist oder Rechte anderer unzulässiger Weise verletzt werden“. Wann die Grenzen überschritten seien, entscheide das Gesetz und im Zweifel Gerichte. Das mache den Unterschied zur DDR aus.

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