Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig. Die Kosten steigen. Wie stark, zeigen neue Zahlen der AOK Sachsen-Anhalt. Die Krankenkasse fordert Veränderungen im System.
Angesichts stetig steigender Pflegekosten für die Kassen wie auch für die Pflegebedürftigen selbst fordert die AOK Sachsen-Anhalt Reformen. „Die Kostensteigerungen in der Pflege sind besorgniserregend“, teilte die Krankenkasse in Magdeburg mit. „Allein die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt hat mit dem Geschäftsjahr 2023 Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro geleistet. Enthalten seien rund 620 Millionen Euro für ambulante und 550 Millionen Euro für stationäre Leistungen. Im Vergleich zum Jahr 2017 seien die Ausgaben um fast 47 Prozent gestiegen. 2020 hatten die Pflegeausgaben noch 962,8 Millionen Euro betragen, 2022 schon 1,18 Milliarden Euro.
Seit der Reform von Pflegestufen zu Pflegegraden im Jahr 2017 sei die Zahl der Pflegebedürftigen im Land um 50 Prozent auf mehr als 166.000 Menschen gestiegen, so die AOK Sachsen-Anhalt.
Die Krankenkasse verweist auf ein Defizit, das sich auch für 2025 abzeichne. „Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist eine Dynamisierung der Leistungsbeträge im nächsten Jahr vorgesehen. Damit ist absehbar, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung weiter steigen wird. Da dieser bundesweit einheitlich ist, betrifft das alle Kassen und alle Versicherten.“ Und auch die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner würden weiter steigen, wenn es keine Reformen gebe, so die AOK. Der durchschnittliche Eigenanteil habe 2023 im Land bei 1800 Euro pro Monat gelegen und 16 Prozent über dem Vorjahreswert. Eine Analyse der Barmer in Sachsen-Anhalt zeigt ähnliche Dimensionen.
Eine schnelle Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen wäre aus Sicht des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt möglich, wenn die Ausbildungskosten für Pflegekräfte aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herausgenommen würden. „Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Ampelfraktionen im Bund sollte endlich eingelöst werden.“ Zudem sollten die Investitionskosten der Pflegeheime nicht länger den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Stattdessen sollten die Länder dafür aufkommen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Außerdem fordert die AOK, kostendeckende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung für Bürgergeld-Empfänger einzuführen. Auch das sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Durchschnittliche finanzielle Belastung einer pflegebedürftigen Person in der stationären Pflege