Bundestag billigt Bafög-Novelle: Studierende bekommen mehr Geld

Studierende aus einkommensschwachen Familien bekommen künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Die Bafög-Regelsätze für alle geförderten Studierenden und Schüler sollen zudem um fünf Prozent steigen – eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops ermöglichen.

Der Bafög-Höchstsatz steigt zum 1. August von 934 auf 992 Euro. Die Novelle sieht zudem Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent. 

Das Gesetz sieht auch weitere Erleichterungen für Berechtigte etwa beim Wechsel der Studienfachrichtung sowie beim Antragsverfahren vor. Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich. 

Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein so genanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“. 

Wie es in dem Gesetz weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen. 

Studierendenvertreter begrüßten die Erhöhungen von Regelsatz und Wohnkostenpauschale im Grundsatz – kritisierten diese aber als nicht ausreichend. 380 Euro im Monat für Wohnkosten „reichen in kaum einer deutschen Hochschulstadt aus“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl. Er verwies auf Studien, denen zufolge im Durchschnitt 479 Euro Miete für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt bezahlt werden müssten.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte, dass der Bafög-Grundbedarf mit 475 Euro weiterhin deutlich unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat liege. Wenn die Ampel-Koalition keine „Klatsche“ des Bundesverfassungsgerichts riskieren wolle, müsse schnell eine weitere Anpassung verabschiedet werden, forderte GEW-Vizechef Andreas Keller.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) wies darauf hin, dass die Ampel-Koalition mit der Novelle vom Donnerstag nun zum dritten Mal das Bafög angepasst habe. Damit seien die Bedarfssätze in dieser Legislaturperiode insgesamt um elf Prozent und der Wohnkostenzuschuss um 17 Prozent gestiegen, erklärte sie. Mit dem nun verabschiedeten Reformschritt werde das Bafög „jetzt noch besser, einfacher und flexibler“.

Der Verabschiedung der Regelsatz-Erhöhung war ein Streit innerhalb der Ampel-Koalition vorausgegangen. Der Kabinettsbeschluss vom März sah zunächst nur die neue Studienstarthilfe vor, aber keine Erhöhung der Regelsätze. Kritik daran kam von Studierendenvertretungen, aber auch aus den Ampel-Fraktionen SPD und Grüne. Die Fraktionen einigten sich daraufhin auf eine Überarbeitung der Novelle.