Eigentlich sollte der neue Bürgermeister von Alpirsbach zum 1. Juli sein Amt antreten. Doch daraus wird nichts. Nach Vorwürfen der Bestechlichkeit und Wirbel um Transparenz muss neu gewählt werden.
Weil der neue Bürgermeister von Alpirsbach Wähler über seine Suspendierung als Polizeibeamter getäuscht haben soll, hat das Landratsamt Freudenstadt die Wahl für ungültig erklärt. Die Stadt Alpirsbach müsse unverzüglich eine Neuwahl anordnen, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der parteilose Polizeihauptkommissar Sven Christmann, der sein Amt eigentlich zum 1. Juli hätte antreten sollen, reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Auf seiner Internetseite hatte er am 2. Mai Vorwürfe dementiert, er sei suspendiert, „weil dies nicht den Tatsachen entspricht“.
Hier entgegnet das Landratsamt nach der Prüfung von drei Einsprüchen gegen die Wahl, es habe „gesicherte Informationen erhalten, dass Herrn Christmann schon lange vor Beginn des Bürgermeister-Wahlverfahrens die Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) verboten wurde und dass dieses Verbot seither unverändert fortbesteht“. Dies sei als aktive Täuschung der Wähler zu bewerten, heißt es in der Mitteilung.
155 Wählerstimmen waren entscheidend
Anders als formale Mängel sei eine Täuschung der Wähler als „ergebniserheblich“ einzustufen, da dies eine direkte Auswirkung auf das Wahlverhalten und die Stimmabgabe der Bürger habe. Hätten sich 155 Wähler mehr bei der Stichwahl Ende April für Amtsinhaber Michael Pfaff entschieden, wäre die Wahl anders ausgegangen.
Hintergrund sind Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Christmann hatte erklärt: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass ich – neben anderen Personen – in ein Ermittlungsverfahren einbezogen bin.“ In einem Statement einen Tag später hieß es: „Einige fordern jetzt von mir, ich hätte falsche Anschuldigungen über mich öffentlich machen sollen, obwohl ich genau weiß, dass ich unschuldig bin.“ Am liebsten würde er den Gesamtvorgang im Detail schildern, das sei ihm jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen untersagt.
Bei der Stichwahl in dem 6000-Einwohner-Ort hatte Christmann knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten, sein Konkurrent gut 44 Prozent. Als „ergebniserheblich“ stufte das Landratsamt auch ein, dass bei neun von zehn notwendigen Formblättern von angegebenen Unterstützern in den Bewerbungsunterlagen Christmanns die entscheidende Angabe fehle, welcher Kandidat für das Amt des Bürgermeisters unterstützt werden soll. Die Bewerbung sei damit nicht gültig gewesen und er hätte nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.
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