Die weitere Verzögerung bei der Inbetriebnahme des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart21 um ein Jahr treibt auch die Kosten weiter nach oben. Der Lenkungsausschuss für das Großprojekt bestehend aus Vertretern von Stadt, Region, Land sowie der Bahn bestätigte am Dienstag, dass die vollständige Inbetriebnahme nun für Dezember 2026 angestrebt werde. Diese Verzögerung kostet demnach etwa 100 Millionen Euro. Der derzeitige Kostenrahmen für das Projekte müsse deshalb aber nicht ausgedehnt werden.
Noch im März dieses Jahres hatte die Deutsche Bahn einem Bericht des „Spiegels“ an der geplanten Inbetriebnahme Ende 2025 festgehalten. Bereits damals hatte sie demnach aber eingeschränkt, dass „im Detail“ noch festgelegt werden müsse, in welcher Abfolge was in Betrieb gehe. Wegen Planungs- und Lieferschwierigkeiten sei nun ein Konzept vereinbart worden, das eine schrittweise Inbetriebnahme bis Ende 2026 vorsehe, sagte DB-Infrastruktur-Chef Berthold Huber.
Als erstes soll demnach der neue Fernbahntunnel in Betrieb gehen. Dieser soll ab Oktober 2025 getestet werden. Ab Mitte 2026 soll dann der Abstellbahnhof in Untertürkheim an den Start gehen, im September die neue S-Bahn-Stammstrecke. Schließlich soll im Dezember der neue unterirdische Hauptbahnhof den alten Kopfbahnhof ablösen und der neue Fernbahnhof am Stuttgarter Flughafen öffnen.
Die Planungen, die einen neuen Hauptbahnhof, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken im Raum Stuttgart vorsehen, sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Wegen Verzögerungen stiegen die Kosten massiv an und gehen mittlerweile in Richtung zwölf Milliarden Euro.
Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) bezeichnete die nochmalige Verschiebung der Inbetriebnahme als „ernüchternd und auch enttäuschend“. Er habe Huber und die Bahn gewarnt, dass er im Fall einer weiteren Verzögerung „nicht nur ungeduldig sondern auch ungemütlich“ werden würde. Politik und Bahn streiten sich auch noch gerichtlich um die Übernahme der Mehrkosten.