Tauben mithilfe eines Falkners töten oder nicht? Diese Frage sorgte in Limburg und darüber hinaus für Wirbel. Nun haben Bürgerinnen und Bürger über die Frage entschieden.
Nach einem Bürgerentscheid ist der Weg für die Tötung von Stadttauben in Limburg frei. Bei der Abstimmung votierten am Sonntag 53,45 Prozent dafür, einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom November vergangenen Jahres zu unterstützen. Das teilte die Stadt am Sonntagabend mit.
Die Limburger Stadtverordneten hatten mehrheitlich beschlossen, dass ein Falkner beauftragt werden soll, um die Taubenproblematik zu lösen. Im Gespräch war eine Tötung der Tiere per Genickbruch. Zuvor hatte eine Zählung ergeben, dass es rund 700 Tauben in der Stadt gab.
Die Entscheidung hatte Proteste von Tierschützern und zahlreiche Reaktionen aus ganz Deutschland nach sich gezogen. Nachdem bei einer Unterschriftensammlung ausreichend Stimmen für ein Bürgerbegehren gegen eine Tötung der Tiere gesammelt worden waren, hatten die Stadtverordneten für den Bürgerentscheid votiert.
Stimmberechtigt dabei waren insgesamt rund 26 500 Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt an der Lahn. Die Abstimmung fiel zusammen mit der Europawahl und der Landratswahl im Landkreis Limburg-Weilburg.
„Für uns war nicht absehbar, wie das Ergebnis heute ausgehen würde. Die Bürgerinnen und Bürger haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Taubenpopulation in den kommenden zwei Jahren durch einen Falkner, der Tiere betäubt und tötet, reduziert werden soll“, sagte Bürgermeister Marius Hahn (SPD) zu dem Abstimmungsergebnis laut Mitteilung.
Im Vorfeld hatten sich die Tierschützer zuversichtlich für einen „tierfreundlichen Ausgang des Bürgerentscheids“ gezeigt. Man gehe davon aus, dass sich die Limburger Bürgerinnen und Bürger „für die ethisch korrekte Lösung und damit gegen das grausame Töten der Tauben per Genickbruch entscheiden – das ist für die heutige Zeit nicht zeitgemäß und unangemessen für den Umgang mit Tieren, die als verwilderte Haustiere in der Verantwortung des Menschen liegen“, hatten sie erklärt.
Auch der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Hessen sowie der Tierschutzverein Limburg hatten an die Stimmberechtigten appelliert, eine Tötung von Tauben abzuwenden.
Bei Bürgerentscheiden muss die von den Wahlberechtigten zu entscheidende Frage so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Entscheidend ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Zugleich muss diese Mehrheit einem bestimmten Mindestanteil der wahlberechtigten Bevölkerung der Stadt entsprechen – die genaue Höhe dieses Anteils richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Im Falle Limburgs betrug dieser Mindestanteil 25 Prozent der Wahlberechtigten, das entsprach mindestens 6662 Stimmen. Falls dieses Quorum bei einem Bürgerentscheid weder von Ja- noch von den Nein-Stimmen erreicht wird, muss eine Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden.