Sie sollen ihre eigene Tochter schwer missbraucht haben. Aber erst kassiert der BGH das Urteil gegen ein Paar aus Goslar ein und nun kommen die beiden sogar frei. Die Vorwürfe bleiben aber bestehen.
In einem Verfahren um besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung hat das Landgericht Braunschweig die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte aufgehoben. Nach einem Beschluss der Strafkammer lasse sich ein dringender Tatverdacht nicht mehr feststellen, teilte das Gericht am Montag mit. Das Paar aus Goslar ist vom Landgericht vor etwa einem Jahr unter anderem wegen Vergewaltigung der eigenen Tochter beziehungsweise Stieftochter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Auf Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil im März aber auf, weil die Beweiswürdigung einer Nachprüfung nicht standhalte. Im Verfahren in einer neuen Strafkammer ergaben sich nun Zweifel an den Angaben der mutmaßlichen Geschädigten. Die Kammer gehe zwar noch davon aus, dass die Angeklagten verdächtig seien, ein dringender Tatverdacht lasse sich aber nicht mehr begründen. Es gilt die Unschuldsvermutung.