Ausländische Extremisten sollen in Deutschland nicht eingebürgert werden. Darum überprüft der Verfassungsschutz die Bewerber. Das Hamburger Landesamt äußert aber nur selten Bedenken.
In 11.890 Einbürgerungsverfahren hat der Hamburger Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Regelanfragen des Amtes für Migration beantwortet. In einer zweistelligen Zahl von Fällen äußerte das Landesamt Bedenken. Eine genaue Zahl konnte ein Sprecher nicht nennen, es seien „unter 100“ gewesen. Seit 2001 ist die Regelanfrage bei über 16-Jährigen, die den deutschen Pass beantragen, in Hamburg vorgeschrieben. Wenn sich der Einbürgerungsbewerber den Erkenntnissen zufolge an verfassungsfeindlichen oder sicherheitsgefährdenden Bestrebungen beteiligt oder diese unterstützt, ist seine Einbürgerung ausgeschlossen, erklärte das Landesamt.
Dabei könne es grundsätzlich um alle Bereiche des politischen Extremismus gehen. Sowohl bei Islamisten als auch bei Mitgliedern der kurdischen PKK, bei türkischen Linksextremisten oder den türkisch-nationalistischen „Grauen Wölfen“ würden Bedenken gegen die Einbürgerung geltend gemacht werden. In den allermeisten Fällen dieser Art führten die Auskünfte des Verfassungsschutzes zur Versagung der Einbürgerung oder zur Rücknahme des Antrags.
Weitaus häufiger beantwortet das Landesamt Anfragen von Ausländerdienststellen, wenn es um die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Menschen aus bestimmten Staaten geht. Im vergangenen Jahr waren das fast 47.000 Fälle, wie es im neuen Verfassungsschutzbericht heißt.
Verfassungsschutzbericht