Leider hilft die Reiseapotheke nicht immer weiter. Diese Schritte können Reisenden helfen, die im Auslandsurlaub erkranken.
Für viele Menschen gehört der Sommerurlaub natürlich zu den schönsten Zeiten des Jahres. Doch nicht immer verläuft die geplante Reise dann auch so, wie man sich das vorstellt. Wer sich im Ausland verletzt oder krank wird, kann auf einige Probleme stoßen – insbesondere finanzieller Natur. Hier einige Tipps, um auf alle Eventualitäten möglichst gut vorbereitet zu sein.
Die richtige Vorsorge für die Reise
Schon vor dem Abflug in Richtung Traumreiseziel sollten Urlauberinnen und Urlauber mehrere Dinge auf dem Radar haben. Sind die Reiseapotheke gut bestückt (mit Pflastern, Verbandsmaterial, Desinfektionsspray, Einmalhandschuhen, Schmerzmitteln, Sonnenschutzmittel und mehr), alle empfohlenen Reiseimpfungen gemacht und die benötigten Medikamente eingepackt, sollten sich Reisende unter anderem darüber informieren, wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vor Ort erreichbar sind. In der Europäischen Union sind die Notrufdienste etwa überall per Mobil- und Festnetztelefon unter der Notrufnummer 112 kontaktierbar.
Nützlich ist es zudem, sich bereits im Vorfeld darüber zu informieren, wer im Krankheitsfall ein Ansprechpartner sein kann, um beispielsweise Fragen rund um ärztliche Behandlungen und den Krankenversicherungsschutz zu klären. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) bietet auf ihrer Internetseite Merkblätter für zahlreiche Länder, vorwiegend in der EU. Dort sind unter anderem wichtige Kontaktdaten und Hinweise bezüglich ärztlicher Behandlungen, Gebühren, Medikamenten und mehr vermerkt. Zudem kann die eigene Krankenkasse vor Reiseantritt Fragen rund um den Versicherungsschutz beantworten.
Was ist eine Europäische Krankenversicherungskarte?
Alle Familienmitglieder sollten laut Europäischer Kommission unbedingt über eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), zu finden auf der Rückseite der Gesundheitskarte, verfügen. Diese ermöglicht „während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens“ – zu denselben Kosten und Bedingungen wie bei Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Landes. Die EKVK kann bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden, die die Karte oder eine vorläufige Ersatzbescheinigung auf Anfrage ausstellen muss.
Abgedeckt werden demnach teils auch Leistungen rund um Schwangerschaften und chronische Krankheiten. Eine komplett kostenlose Behandlung werde damit aber nicht garantiert, wie die EU-Kommission hinweist. Hier kommt es darauf an, ob Krankenversicherte im jeweiligen Land Zuzahlungen leisten müssen. Außerdem werden keine Kosten bei Reisen zum Zweck einer medizinischen Behandlung gedeckt und es handle sich auch nicht um einen Ersatz für eine Reiseversicherung. So werden beispielsweise keine Kosten im Rahmen eines womöglich notwendigen, medizinischen Rücktransports übernommen.
Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Wer keinen Arzt benötigt und direkt ein Medikament erstehen möchte, sollte darauf achten, richtige Apotheken aufzusuchen, um die Gefahr auszuschließen, versehentlich gefälschte Arzneimittel zu erwerben. Vorteilhaft kann es zudem sein, sich vor der Reise den Namen eines Wirkstoffs zu vermerken und nicht den Eigennamen eines Medikaments, das man einnimmt. Beispiel: Aspirin ist ein Marken-/Handelsname, der enthaltene Wirkstoff ist Acetylsalicylsäure (ASS).
Die Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten im EU-Ausland nicht bei jedem Arzt. Wer sich von einem Privatarzt behandeln lässt, bleibt auf den Kosten sitzen, wenn keine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Auch in anderen Ländern außerhalb der EU ist es ratsam, einen solchen zusätzlichen Schutz vor der Reise abzuschließen.
Die Verbraucherzentrale, die einen ausführlichen Überblick zu Versicherungsschutz im Ausland bietet, bezeichnet eine Auslandsreise-Krankenversicherung als „wichtigsten Schutz“ im Urlaub. „Da die Kosten für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland, Zuzahlungen und Eigenanteile, Behandlungen durch private Leistungserbringer und Urlaube außerhalb der EU nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer dringend zu empfehlen“, heißt es. Reisende sollten sich demnach frühzeitig mit der Thematik befassen und Anbieter einem Preis-Leistungs-Vergleich unterziehen.