Digitalisierung: Minister sieht Justiz bei Einführung der E-Akte auf Kurs

Keine umständlichen Aktenstapel mehr: Hessens Justiz stellt derzeit auf E-Akten um. Als Nächstes sind die Strafgerichte dran. In diesem Bereich sind die technischen Anforderungen besonders groß.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) geht davon aus, dass die E-Akte in der hessischen Justiz bis 2026 komplett eingeführt sein wird – wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Erreichung dieses Zieltermins werde mittels Programmplanung überwacht, teilte er in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion in Wiesbaden mit. „Etwaige Risiken werden im Rahmen eines professionellen Risikomanagements identifiziert und ihnen hierbei entgegengewirkt.“

Die elektronische Akte ist den Angaben zufolge inzwischen bei fast allen hessischen Gerichten im Einsatz. Unter den Fachgerichten stehe lediglich noch die Einführung beim Arbeitsgericht Wiesbaden aus. „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in Zivil- und Insolvenzverfahren bei allen Amts- und Landgerichten bereits führend“, heißt es in der Antwort.

„Jetzt kommt der Strafbereich“, kündigte Heinz in einem Gespräch mit der dpa an. Zuerst beginne Darmstadt, im Jahr 2025 solle die Umstellung in den großen Gerichten Frankfurt und Wiesbaden erfolgen. „Das wird eine große Aufgabe werden, weil dort die Justiz auch auf die Zulieferung von anderen Sicherheitsbehörden angewiesen ist“, erläuterte der Minister. Am Datentransfer innerhalb der unterschiedlichen Behörden werde aktuell verstärkt gearbeitet. „Wir sind noch in einer Transformationsphase, aber insgesamt im Zeitplan, das stimmt mich zuversichtlich.“

Bei Besuchen in den Gerichten habe er gehört, dass die Zufriedenheit mit der E-Akte durchaus gestiegen sei, sagte Heinz. Unter anderem eröffne die Technik mehr Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten von Zuhause aus. Ohne die Digitalisierung müssten Papierakten aufwendig durch die Häuser getragen werden.

Antwort auf parlamentarische Anfrage