Nach dem Verlust seines Büros im Bundestag zieht Gerhard Schröder vor Gericht und verliert in erster Instanz. Nun beschäftigt sich die Justiz wieder mit dem Fall. Der Altkanzler ist im Gericht dabei.
Der Streit um das frühere Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag geht heute vor Gericht weiter. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt ab 10.00 Uhr mündlich über den Fall. Schröder ist vor Gericht persönlich erschienen.
Der 80-Jährige will per Gerichtsentscheidungen durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren.
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage des 80-Jährigen gegen diese Entscheidung zurück, infolgedessen wurde das Büro stillgelegt. Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt. Schröder legte daraufhin Berufung ein.
Bezahlung für Büros früherer Kanzler neu geregelt
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Bezahlung von Büros unter anderem für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt. Sie ist nun abhängig davon, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
Zuvor war Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder scharf kritisiert worden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.