Urteil: EU-Gericht schränkt Markenrechte von McDonald’s am „Big Mac“ weiter ein

Bizarrer Burger-Streit: Wer darf die Marke „Big Mac“ nutzen? Das Gericht der EU entscheidet nun: Es kommt drauf an, was drin ist.

Im Markenstreit um den „Big Mac“ muss McDonald’s vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Niederlage einstecken. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass der Markenschutz weiter eingeschränkt wird. Der Fast-Food-Konzern verliert demnach die europäischen Markenrechte am „Big Mac“ für Geflügelprodukte.

McDonald’s habe keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Marke fünf Jahre lang ununterbrochen genutzt worden sei, begründete das Gericht sein Urteil. Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen McDonalds und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac´s über die Eintragung der Marke „Big Mac“. McDonald´s ließ diese 1996 eintragen. 2017 wollte Supermac´s diesen Eintrag aber löschen lassen und argumentierte, dass McDonald´s die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe.

McDonald’s mit zu wenigen Beweisen für Anfechtung

Das EUIPO gab dem Antrag Anfang 2019 teilweise statt. Unter anderem für Geflügelprodukte ließ es den Markenschutz aber bestehen. Supermac’s wandte sich an das EU-Gericht, welches die Entscheidung des EUIPO nun aufhob und teilweise änderte.Lunch_12.55

So stellte es fest, dass McDonald’s beispielsweise nicht genügend Beweise für die Nutzung der Marke „Big Mac“ für Hühnchensandwiches erbracht habe. Es fehlten Angaben unter anderem zu den Verkaufsmengen.

EU-Markenrechte, sogenannte Unionsmarken, gelten in der gesamten Europäischen Union und bestehen neben nationalen Marken. Gegen das Urteil kann McDonalds‘ noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgehen.

Der Konzern erklärte am Mittwoch zu der Entscheidung, der „legendäre BigMac“ werde von Kunden in ganz Europa geliebt. McDonald’s freue sich darauf und sei stolz, weiter für lokale Gemeinschaften zu arbeiten, wie schon seit Jahrzehnten.