Eine Frau hortet ein Waffenarsenal und schmiedet Amokpläne. Entgingen zwei Behörden einer Bluttat aus Rache? Oder war alles nur eine Gewaltfantasie? Ein Gericht ist sich zwar nicht sicher. Aber fast.
Aus Hass auf Behörden und ein wenig auch aus verschmähter Liebe hat eine Frau Amokpläne auf zwei öffentliche Gebäude in Fellbach und Waiblingen geschmiedet und bereits Waffen gehortet. Davon zeigte sich das Landgericht in Stuttgart am Mittwoch überzeugt. Es verurteilte die 25-Jährige unter anderem wegen dieser Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu zwei Jahren und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe. Teil davon ist auch eine vorherige Verurteilung des Amtsgerichts Waiblingen nach einer Attacke gegen eine damals 86-Jährige.
„Man kann die Tat nur verstehen, wenn man sich mit dem Lebenslauf der Angeklagten auseinandersetzt“, sagte die Richterin. Die Frau habe unter ihrem alkoholabhängigen Vater gelitten, sei in der Schule gemobbt worden, habe keine Berufsausbildung und auch kein soziales Umfeld gehabt. Aus Tagebucheinträgen gehe hervor, dass sie sich mit den Anschlägen – dem „Doomsday“ oder „Tag X“ – an staatlichen Institutionen rächen wollte. Von ihnen habe sie sich gedemütigt gefühlt. Außerdem habe ein Mitarbeiter des Fellbacher Rathauses ihre Annäherungsversuche abgelehnt.
Zu Hause sammelte die Frau laut Gericht unter anderem Schwarzpulver und Gaspistolen, Harpunen, Macheten und Messer. Akribisch habe sie geplant, mit dem Waffenarsenal und einem vorgetäuschten Termin Anschläge auf das Rathaus in Fellbach und das Amtsgericht in Waiblingen zu verüben. Ihre Gewaltfantasien hatte sie in ihrem Tagebuch aufgezeichnet. Die Angeklagte hatte im Prozess die Einträge eingeräumt, sie hatte aber ausgesagt, sie habe damit nur einen Teil ihrer innerlichen Wut kompensieren und den Plan nie umsetzen wollen. Er war im vergangenen Jahr bei einem Wohnungsumzug durch Zufall aufgeflogen: Zwei helfende Mitarbeiterinnen der Stadt hatten ein Schriftstück entdeckt.
„Niemand kann sicher feststellen, dass es tatsächlich zu einer Umsetzung gekommen wäre“, sagte die Richterin. „Aber die Kammer ist überzeugt, dass eine Ernsthaftigkeit vorhanden war.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft oder Verteidigung können innerhalb von einer Woche Revision einlegen.