Eine Frau soll ein Waffenarsenal gehortet und Amokpläne geschmiedet haben. Entgingen zwei Behörden einer Bluttat aus Rache? Oder war alles nur eine Gewaltfantasie? Darüber entscheidet nun ein Gericht.
Im Prozess um mutmaßliche Amokpläne auf zwei öffentliche Gebäude in Fellbach und Waiblingen will das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch (09.00 Uhr) eine Entscheidung fällen. Eine angeklagte Frau soll zu Hause Bomben, Schusswaffen, Schwarzpulver, Harpunen, Macheten und Messer gehortet haben. Mit dem Waffenarsenal und einem vorgetäuschten Termin wollte sie sich der Anklage zufolge Zugang zum Rathaus in Fellbach und zum Amtsgericht in Waiblingen verschaffen. Ihr Ziel laut Staatsanwaltschaft: Sie wollte Menschen töten, die Gebäude in Brand setzen und sich umbringen, weil sie sich gedemütigt fühlte. Unklar ist aber, ob die Frau überhaupt verurteilt werden kann.
Der Frau wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Sie hat die Vorwürfe im Prozess aber zurückgewiesen. Ihre Gewaltfantasien habe sie lediglich in ihrem Tagebuch aufgezeichnet, um einen Teil ihrer innerlichen Wut zu kompensieren, sagte die 25-Jährige in der Verhandlung. Die Waffen habe sie gekauft, um ihren Fantasien noch einen visuellen Ausdruck zu verleihen. Es sei ihr dabei um die Bilder in ihrem Kopf gegangen. Die Waffen seien zudem ein Hobby gewesen. Der mutmaßliche Anschlagsplan war bei einer Wohnungsdurchsuchung im vergangenen Jahr aufgeflogen.
Es ist zumindest möglich, dass die Kammer die Frau als schuldunfähig einstuft und in eine Psychiatrie einweist. Zumindest wurde sie schon mehrfach psychiatrisch behandelt und leidet nach eigenen Angaben an Depressionen. Unklar ist aber, ob das ausreicht, um die Einsicht über Recht und Unrecht zu verlieren.
Da das Gutachten zur psychischen Verfassung und der Schuldfähigkeit hinter verschlossenen Türen vorgetragen wurde, werden auch die Plädoyers von Verteidigung und Anklage am Morgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das Strafmaß für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat liegt in einem Rahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.