Allerorten fehlen Wohnungen, vor allem bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Mit der Wiedereinführung eines alten Instruments will die Regierung gegensteuern.
Wer dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt, soll steuerlich begünstigt und gefördert werden. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dafür das Instrument der Wohngemeinnützigkeit einzuführen. „Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da! Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch).
Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen könnten damit künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Den Zeitungen zufolge ist das Instrument Teil des Jahressteuergesetzes, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Der Entwurf des Gesetzes liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss die angebotene Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, sagte Geywitz. „Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter“, betonte die Ministerin.
Die sogenannte Wohngemeinnützigkeit war im Jahr 1990 abgeschafft worden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Reaktivierung verständigt.