Das Bewährungsurteil gegen den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause wegen Bankrotts und versuchten Betrugs ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Entscheidung des Rostocker Landgerichts weitgehend, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Krause im September zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. (Az. 6 StR 121/24)
Es sah als erwiesen an, dass der 70-Jährige in der Zeit von 2017 bis 2020 in acht Fällen Einnahmen aus Buchveröffentlichungen und Honorare aus Fernsehauftritten verschleiert und damit Vermögen verheimlicht hatte, das er seinem Insolvenzverwalter hätte mitteilen müssen. Krause war unter anderem in der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – holt mich hier raus“ aufgetreten.
Der frühere CDU-Politiker war von 1990 bis 1993 als Bundesminister zunächst für besondere Aufgaben und dann für Verkehr zuständig. Vorher hatte er als Chefunterhändler auf Seiten der DDR den Vertrag zur Deutschen Einheit mit unterschrieben. Gegen das Rostocker Urteil wandte er sich an den BGH. Dieser fand bei seiner Überprüfung aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil.