Reiseveranstalter: FTI meldet Insolvenz an: Das gilt jetzt für Verbraucher

Der hochverschuldete Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz angemeldet. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist zumindest abgesichert – andere Reisende sind es nicht.

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Der drittgrößte deutsche Reiseveranstalter FTI aus München hat Insolvenz angemeldet. Seit Jahren ist die finanzielle Lage angespannt, vor rund einem Monat hatte das Unternehmen eigentlich mit dem US-Unternehmen Certares einen Investor gefunden. Doch der geplante Einstieg zum Ende des Sommers kommt zu spät.

Wie FTI am Montag mitteilte, wurde für die FTI Touristik GmbH Insolvenz angemeldet. Dazu gehören die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, „5vorFlug“, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken „DriveFTI“ und „Cars and Camper“. Weitere Konzerngesellschaften sollen in den kommenden Tagen folgen.

Seit dem Deal mit Certares seien „die Buchungszahlen trotz der positiven Nachrichten deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, teilte das Unternehmen mit. Außerdem hätten zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden, was zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf geführt hätte. Dieser konnte nun „bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden“, heißt es weiter.

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Verbraucher teilweise abgesichert

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Sommerurlaub über FTI gebucht haben, dürfte die Reise nun zwar erstmal ausfallen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist aber über den Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF abgesichert. Das gilt zum Beispiel auch für bereits geleistete Anzahlungen oder für die Rückreise, wenn Gäste schon im Zielgebiet sind. „Die Verbraucher bekommen bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein, der ist meistens ganz hinten in den Unterlagen versteckt“, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland Capital. Aus dem könnten Betroffene jetzt ihre Rechte ableiten. „Das heißt leider nicht, dass es schnell und unkompliziert ist, da ist ein bisschen Papierkram zu erledigen. Aber es gibt dieses Sicherungsnetz.“

Wer Zahlungen an FTI geleistet hat und sein Geld zurück möchte, muss sich also an den DRSF wenden. Bei vergangenen Pleiten seien dort nach wenigen Tagen Onlineformulare eingerichtet worden. „Da wird man die Verbraucher jetzt vielleicht um den einen oder anderen Tag Geduld bitten müssen“, sagt Wojtal, „weil wahrscheinlich die Rückholung Priorität hat.“

FTI teilte zu bereits angetretenen Reisen mit, sie würden „mit Hochdruck“ daran arbeiten, dass diese planmäßig beendet werden können. Noch nicht begonnene Reisen würden allerdings voraussichtlich schon ab Dienstag, den 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.

Wer nur eine Einzelleistung, also etwa nur ein Hotel über FTI gebucht hat, fällt nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. FTI schreibt, man prüfe derzeit, ob Kunden die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können. Problematisch dürfte jedoch sein, dass FTI offenbar auch Außenstände bei vielen Hoteliers und Reiseunternehmen in den Zielgebieten hat.

Wer seine Reise über FTI als Vermittler gebucht hat, die Leistung aber von anderen Veranstaltern wie Tui oder DER Touristik kommt, ist nicht betroffen. 

itravel-Chef in U-Haft 15:05

Laut BMF nur „geringe Rückflüsse“ aus offenen Forderungen zu erwarten

Der Bund hatte zuletzt weitere finanzielle Hilfe für FTI abgelehnt, wie Stephan Haufe vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und Nadine Kalwey vom Bundesfinanzministerium (BMF) am Montag bestätigten. Zur genauen Summe äußerten sie sich nicht, das „Handelsblatt“ berichtete von einem zweistelligen Millionenbetrag. „Es gibt haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe, weswegen hier keine weiteren Hilfen über die sehr vielen großen Hilfen hinaus erfolgt sind“, sagte Haufe. 

In der Coronapandemie hatte die Regierung FTI bereits mit rund 600 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) geholfen, von denen der Veranstalter bisher nur ein Bruchteil zurückgezahlt hatte. Insgesamt soll FTI Schulden in Höhe von 1 Mrd. Euro haben. 

Sowohl Haufe als auch Kalwey bedauerten die Insolvenz des Veranstalters und betonten, dass der Bund den Prozess konstruktiv begleitet habe – auch im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler. Die einzelnen Folgen der Insolvenz für den Bund müsse man nun prüfen, vermutlich seien aber nur geringe Rückflüsse aus den noch offenen Forderungen zu erwarten, sagte Kalwey vom BMF.

Insolvenz bei FTI war abzusehen

FTI hatte bis zuletzt versucht, die Lage des Konzerns positiv darzustellen und betonte immer wieder, dass sich Medienberichte „auf ‚alte‘ Zahlen berufen“ und die Umsätze steigen würden. Dass es schon vor Monaten ein hohes Ausfallrisiko gab, zeigt aber, dass FTI beim Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF schon im Februar die maximale Sicherheitsleistung von neun Prozent hinterlegen musste. Das bestätigte der Veranstalter damals gegenüber Capital. 

Dazu konnte FTI im Herbst 2022 gerade mal 2,4 Prozent an Eigenkapital ausweisen, was einen Hinweis auf das Ausfallrisiko eines Unternehmens gibt – bei FTI war es offenbar schon hoch. Wie der letzte Abschluss nahelegte, schienen es hauptsächlich hohe Kredite zu sein, die das Unternehmen noch vor der Pleite bewahrten.

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