Syrien und Afghanistan sind als so unsicher eingestuft, dass auch Kriminelle nicht dorthin zurückgebracht werden. Der Berliner Senat ist dafür, das zu ändern. Auch aus der SPD gibt es Widerspruch.
Die Frage, ob schwerkriminelle Ausländer auch nach Syrien und Afghanistan abgeschoben werden sollten, sorgt auch innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition für Diskussionen. Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim sprach sich Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Dienstag dafür aus, entsprechende Vorschläge zu unterstützen. Deutschland gewähre humanitären Schutz. „Wer aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, hat sein Bleiberecht verwirkt und muss mit Sanktionen und auch mit Rückführungen rechnen“, teilte Spranger der Deutschen Presse-Agentur mit.
„Wer sich gegen unsere demokratischen Werte stellt, muss mit Konsequenzen rechnen.“ Das gelte dann, wenn das Land zwar kein sicheres Herkunftsland sei, aber die Gefahr für die Sicherheit in Deutschland überwiege. „Wir dürfen die Augen nicht vor den aktuellen Herausforderungen für die Sicherheit unseres Landes verschließen.“ Spranger habe die übrigen Mitglieder des Berliner Senats bei der Sitzung am Dienstag über ihre Position informiert, sagte Senatssprecherin Christine Richter. „Der Senat ist der gleichen Meinung.“
Widerspruch kommt allerdings nicht nur von der Opposition, sondern auch aus der SPD-Fraktion. „Ich bin kein Freund von diesen ständigen neuen Vorschlägen. Gewaltstraftäter gehören in die U-Haft und nach Verurteilung dann in den Justizvollzug“, sagte deren innenpolitischer Sprecher Martin Matz. „Das sollte nach Möglichkeit auch schneller gehen als bisher.“ Ein ohne Verbüßen einer Strafe nach Afghanistan abgeschobener Islamist komme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt straffrei davon. „Wir sollten lieber die Regeln konsequent durchsetzen, die es schon gibt – auch bei Abschiebungen.“
Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jian Omar, wird noch deutlicher: „Das ist eine Scheindebatte, weil es praktisch nicht möglich ist, irgendwen nach Afghanistan abzuschieben, ohne die Beziehungen mit der extremistischen Taliban-Regierung aufzunehmen.“ Straftäter gehörten verurteilt und schnell ins Gefängnis. „So verhindert man am besten, dass sie nochmal Täter werden können“, sagte Omar. „Zudem ist Gefahr groß, dass sie dort auf freiem Fuß bleiben und gegebenenfalls sogar von Taliban rekrutiert werden und als Gefährder zurückkommen.“
Linke-Fraktionssprecher Thomas Bartels sagte, die Partei lehne Abschiebungen von Menschen in nicht sichere Staaten, in denen ihnen Gefahr für Gesundheit und Leben drohe, ab. „Bei Afghanistan und Syrien handelt es sich zweifelsohne um solche Staaten, weshalb auch ansonsten nicht in diese Länder abgeschoben wird.“ Diese Grundsätze seien auch für Menschen gültig, die in Deutschland Straftaten begangen hätten. „Sie sollen hier vor ein Gericht gestellt und bei erwiesener Schuld für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.“
Auch für Straftäter würden Menschenrechte gelten. „Der Schutz ihres Lebens und ihrer körperlichen Unversehrtheit gehört dazu“. Eine zusätzliche Bestrafung dieser Menschen durch Abschiebung in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder gar der Tod drohe, würde gegen ihre Menschenrechte verstoßen.
Hamburg will sich auf der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) ab dem 19. Juni in Brandenburg für Abschiebungen unter bestimmten Umständen auch von Syrern und Afghanen einsetzen. Die Innenminister sollen dann das Bundesinnenministerium bitten, die Sicherheitslage in Afghanistan und in der Region der syrischen Hauptstadt Damaskus neu zu bewerten.
„Wer hier schwere Straftaten begeht, muss das Land verlassen, auch wenn er aus Afghanistan kommt“, forderte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Nach Informationen der „Bild“-Zeitung unterstützen auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die SPD-Bundestagsfraktion den Hamburger Vorstoß.
Bericht auf bild.de