Knapp zwei Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Berlin bisher in 92 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch reduziert worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage zum Stand Ende Mai mit. Bisher seien rund 150 Anträge an die Gerichte zur Neubestimmung von Strafen geschickt worden. Etwa 100 Fahndungen nach Straftätern seien zurückgenommen worden.
Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
In Berlin betreffe das 5858 Strafverfahren, bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bislang seien davon noch etwa 400 „nicht vorgeprüft“. In weiteren Fällen sei die Überprüfung der Rechtslage nicht abgeschlossen. In Einzelfällen seien auch mehrfache Überprüfungen nötig, wenn es um Strafverfahren gegen mehrere Täter gehe. In allen Bundesländern hatte die Justiz über die viele zusätzliche Arbeit durch die Amnestieregelung geklagt.