Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Das betrifft Mieter und Vermieter gleichermaßen bei den Nebenkosten fürs Kabelfernsehen.
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, bezieht sein Kabelfernsehen häufig über einen Hausanschluss. Die Kosten dafür dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer bisher ihren Mietern über die Nebenkosten berechnen – selbst wenn diese gar kein Fernsehen schauen. Das regelt Paragraf 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung, kurz: BetrKV. Die Hausverwaltung leitet das Geld für den Anschluss an den Kabelnetzbetreiber weiter. Die Umlage über die Betriebskostenabrechnung bezeichnet man als Nebenkostenprivileg.
Diese Regelung läuft zum 30. Juni 2024 aus. Die Abschaffung ist Teil des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG), das zum 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Bislang gilt eine Übergangsfrist.
Für Mieter, die keinen Fernseher nutzen, fällt die Nebenkostenabrechnung aufgrund des fehlenden Postens vom 1. Juli 2024 an in diesem Punkt etwas günstiger aus. Sie sollten die Abrechnung für 2024 daraufhin prüfen, dass die Anpassung auch wirklich vorgenommen wurde. Die gesetzliche Änderung hat für Mieter den Vorteil, dass sie im Zweifel nicht mehr doppelt zahlen müssen – wenn sie zum Beispiel den Kabelanschluss gar nicht nutzen, sondern Fernsehen übers Internet empfangen. Sie dürfen zudem künftig selbst bestimmen, mit welchem Anbieter und zu welchen Konditionen sie einen Fernsehvertrag vereinbaren.
STERN PAID Titel Protokoll Mieter verklagt Vermieter 09.27
Für viele Mieterinnen und Mieter von Vonovia gilt eine Sonderregelung: Vodafone, das als Platzhirsch besonders von der Änderung betroffen ist, verkündete Ende Mai einen Deal mit dem Wohnungskonzern: Von Juli an können 120.000 zusätzliche Wohneinheiten der Vonovia ins Kabel-Glasfasernetz von Vodafone zurückwechseln. Vonovia informiert die betroffenen Mieter, sie können zum Umstellungszeitpunkt einen Direktvertrag mit Vodafone abschließen, wenn sie über das Kabelnetz TV empfangen möchten.
Höhere Preise durch Ende des Nebenkostenprivilegs?
Netzbetreiber warnen zwar vor höheren Preisen, die das Ende des Nebenkostenprivilegs angeblich mit sich bringt. Laut Verbraucherzentrale werden sich die Mehrkosten durch Individualverträge allerdings im Rahmen halten. Nach ihrer Erfahrung kostet bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der entsprechende Einzelvertrag etwa 8 bis 10 Euro pro Monat. Das entspricht einer Erhöhung um maximal 3 Euro monatlich. Mittelfristig dürften die Preise durch den erhöhten Wettbewerb unter den Anbietern ohnehin sinken.
Vorsicht geboten ist bei selbsternannten „Medienberatern“, die unvermittelt vor der Tür stehen und davor warnen, der Anschluss würde abgeschaltet und der Bildschirm bleibe dunkel. Sie sollte man nicht in die Wohnung lassen, denn angebliche Überprüfungen des Kabelanschlusses werden meist als Vorwand genutzt, um Neuverträge aufzuschwatzen.
AF_Nebenkostenprivileg Kabelfernsehen
Auch Wohnungseigentümer sollten den Stichtag 30. Juni 2024 im Auge behalten. Die Eigentümergemeinschaft hat im Zuge der Neuerung zwar ein Sonderkündigungsrecht gegenüber ihrem Kabelanbieter. Nutzt sie dies jedoch nicht, läuft der Vertrag über den Hausanschluss weiter und muss auch weiterhin von den Eigentümern bezahlt werden. Sofern sich die Hausgemeinschaft also nicht kümmert, könnten Mieter bald auf Kosten der Eigentümer fernschauen. Denn Umlegen geht künftig in keinem Fall mehr.
Unter das Nebenkostenprivileg fallen übrigens auch Sammelverträge für Internet- und Telefonanschlüsse. Für das Vertragsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern spielen sie aber kaum eine Rolle, da sie sehr selten geworden sind.