Knapp zwei Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Brandenburg bisher in sechs Fällen bereits verhängte Haftstrafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch überarbeitet worden. „In vier Fällen erfolgte eine Entlassung“, erklärte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums auf Anfrage. In zwei Fällen verblieben die Gefangenen in der JVA, da noch andere Haftstrafen vorlägen, die nicht unter die Amnestiereglungen des Gesetzes fallen.
Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Das Cannabisgesetz sieht vor, dass verhängte Strafen, die künftig nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Bei einer Strafe, die nur zum Teil aus einer nun wegfallenden Strafe besteht, muss das Gericht die Gesamtstrafe neu bestimmen, erklärte der Ministeriumssprecher. Das neue Gesetz mache so allein in Brandenburg „die manuelle Sichtung von über 3600 Verfahren allein im Erwachsenenstrafrecht“ notwendig, in denen es um Drogendelikte mit Cannabis geht. Der überwiegende Teil seien dabei Geldstrafen.
Laut dem Ministeriumssprecher konnten bislang etwa 1000 Verfahren überprüft werden. Dabei wurden rund 100 Fälle festgestellt, bei denen es sich um sogenannte Mischverurteilungen handelt. Dabei spielten neben nicht mehr strafbaren Handlungen auch weiterhin strafbare Taten eine Rolle. In jedem dieser Einzelfälle bedürfe es nun „einer erneuten gerichtlichen Entscheidung über die Höhe der Strafe“, führte der Sprecher aus. So können später noch zu leistende Geldstrafen oder die Strafzeit neu berechnet werden.
Die Prüfungen stellten für die Strafvollstreckungsbehörden eine hohe Belastung dar, so der Sprecher des Ministeriums. Sie bänden insbesondere „aus dem Bereich der Massenkriminalität Personal in nicht unerheblichen Umfang, welches für die Kernaufgabe der Bekämpfung der Kriminalität in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht“. Der Abschluss der Prüfungen sei derzeit nicht absehbar.