Noch gelten auf den Lausitzer Gewässern, die sich über Brandenburg und Sachsen erstrecken, unterschiedliche Regelungen – zum Ärger vieler Wassersportler. Doch das soll sich bald ändern.
Brandenburg und Sachsen streben einheitliche Verkehrsregeln für die Lausitzer Seen an, die sich über beide Länder erstrecken. Dabei geht es vor allem um eine bessere touristische Nutzung der neu entstandenen Tagebauseen in der Lausitz, wie das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Von den 23 Gewässern der Lausitzer Seenlandschaft sollen zehn mit Kanälen untereinander verbunden werden.
Bislang gelten auf den Brandenburger Gewässerflächen strengere Verkehrsregelungen als auf denen in Sachsen. So liegt die Höchstgeschwindigkeit für Kleinfahrzeuge bis 20 Meter Länge in Brandenburg bei 15 Kilometer pro Stunde, in Sachsen darf doppelt so schnell gefahren werden. In Brandenburg gilt von 22 bis 5 Uhr ein Fahrverbot. In Sachsen darf die ganze Nacht hindurch gefahren werden. Während die Gewässer in Sachsen für private Boote ganzjährig genutzt werden können, ist das in Brandenburg nur vom 1. April bis 31. Oktober gestattet.
Bereits seit 2022 werde mit dem sächsischen Wirtschaftsministerium über eine „Harmonisierung der Schifffahrtsregeln“ verhandelt, teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf Anfrage mit. Dabei gehe es vor allem um eine einheitliche Regelung der Höchstgeschwindigkeiten und um Rettungsmittel, die sich an Bord befinden müssen. Auch bei Rettungsmitteln, wie Schwimmwesten oder Rettungsringen, hat Brandenburg im Gegensatz zu Sachsen in seiner Schifffahrtsverordnung sehr detaillierte Vorschriften festgeschrieben.
Auf den grenzübergreifenden Lausitzer Seen ist die Wasserschutzpolizei beider Länder bereits seit dem Jahr 2013 gemeinsam auf Patrouille. Das erste gemeinsame Schiff legte vom Hafen des Geierswalder Sees ab. Dieser 6,2 Quadratkilometer große Tagebausee liegt im südöstlichen Brandenburg und dem nordöstlichen Sachsen, etwa 20 Kilometer östlich von Senftenberg. Seit Mitte 2021 verfügen beide Polizeibehörden über eine gemeinsame Dienststelle am Geierswalder See, auf dem nur der sächsische Teil schiffbar ist.
Die Nutzung des Gewässers sowie der Uferflächen des Geierswalder Sees sowie des elf Quadratkilometer großen Partwitzer Sees auf Brandenburger Seite sind eingeschränkt, da die Sanierungsarbeiten der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) noch andauern. Laut Potsdamer Verkehrsministerium ist noch nicht absehbar, wann die Brandenburger Teile der Seen vom Eigentümer, der LMBV, als schiffbar erklärt werden. Die Arbeiten auf der Wasserfläche seien beendet, die Sanierungen auf den Uferseiten seien noch im Gange. Mit einem Abschluss sei aber in den nächsten Jahren zu rechnen.
Für den Abschluss der Sanierungen auf weiteren Gewässern nannte die LMBV schon einen Termin. So soll auf den Seedlitzer und der Großräschener See sowie auf dem Ilsekanal, dem Rosendorfer und dem Sornoer Kanal zur Saison 2026 Schifffahrt, Baden und weitere Wassersportaktivitäten grundsätzlich möglich werden. Für eine Zwischennutzung der in Brandenburg gelegenen Tagebau-Restseen werde mit der LMBV bereits verhandelt, teilte das Verkehrsministerium mit.
Antwort auf Anfrage