Das Landgericht Saarbrücken verurteilt den Angeklagten in dem Fall unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung. Die Richter gehen davon aus, dass der Mann am Tattag vermindert steuerungsfähig war.
Ein Mann, der im September eine 69 Jahre alte Rentnerin auf einem Radweg bei Neunkirchen-Sinnerthal im Saarland vergewaltigt und getötet haben soll, ist unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dabei ging das Landgericht Saarbrücken von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus.
Zudem ordnete es die Unterbringung des 61-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.
Die Anklage hatte dem deutschen Staatsangehörigen vorgeworfen, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes gehandelt zu haben. Bei dem Mann handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der nach einer positiven Sozialprognose seit 2020 wieder auf freiem Fuß war. Er stand seit Mitte März vor Gericht. Dem Vorsitzenden Richter zufolge verbrachte er in seinem Leben bislang annähernd 33 Jahre im Gefängnis.
Das Gericht bestätigte zudem die Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung in sechs Fällen und Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung.
Die Verteidigung hatte statt Mord nur die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge gesehen. Sie hatte deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen geäußert.