Lange Haftstrafe für Ermordung von 14-Jähriger in hessischem Bad Emstal

Das Landgericht Kassel hat einen 21-Jährigen wegen Mordes an einer 14-Jährigen zu elf Jahren und neun Monaten Haft in einer sozialtherapeutischen Anstalt verurteilt. Die Sicherungsverwahrung gegen ihn wurde vorbehalten, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die mit ihm befreundete Jugendliche im vergangenen September in der Nähe eines Waldstücks bei Bad Emstal erwürgt hatte. Tatmotiv war die Befriedigung seines Geschlechtstriebs. Nach ihrem Tod berührte er die Leiche in „sexuell motivierter Weise“ und filmte dies teilweise mit dem Mobiltelefon. Deswegen wurde er auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt.

Seit dem 27. September hatte das Mädchen als vermisst gegolten. Einen Tag später wurde ihre Leiche nahe einem Feldweg bei Bad Emstal gefunden. Der Verdacht richtete sich bereits während der Suche nach dem Mädchen gegen den damals 20-jährigen Bekannten. Er war im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verschwinden der Jugendlichen in dem fraglichen Bereich gesehen worden.

Nach dem Auffinden der Toten rückten seine Angaben in den Fokus der Ermittler. Noch am Abend wurde der Beschuldigte festgenommen. Bei Durchsuchungen wurde bei ihm unter anderem das Handy der Jugendlichen gefunden. Auf von ihm genutzten Mobiltelefonen fanden sich zudem belastende Videodateien.