Das Bundesverteidigungsministerium will die Corona-Impfpflicht für Soldatinnen und Soldaten abschaffen. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) habe dies am Dienstag entschieden, bestätigte das Ministerium auf Anfrage am Mittwoch. Eine aktuelle Überprüfung habe ergeben, dass die Impfpflicht nicht mehr notwendig sei, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu sichern. Stattdessen solle es künftig eine „nachdrückliche Empfehlung“ für die Impfung gegen Covid-19 geben.
Die Umsetzung der Entscheidung werde voraussichtlich noch einige Wochen dauern, erklärte das Ministerium. Das Bundesverteidigungsministerium hatte die Impfung im November 2021 in die Liste der verbindlichen Basisimpfungen für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen. Für diese Impfungen, darunter etwa auch Hepatitis und Grippe, besteht eine sogenannte Duldungspflicht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah die Aufnahme der Coronaimpfung am 7. Juli 2022 zwar als rechtmäßig an, ordnete dabei aber an, dass das Ministerium die Notwendigkeit dieser Impfung regelmäßig überprüfen müsse. Das Ministerium betonte, dass dies ohnehin bei allen Impfungen regelmäßig geschehe. Dabei würden die Eingriffe in die Rechte der Soldatinnen und Soldaten mit dem Ziel der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr abgewogen.
Am Mittwoch verhandelte das Bundesverwaltungsgericht über die Klage eines Soldaten, der sich von Beginn an gegen die Coronaimpfpflicht gewehrt hatte. Nun macht er geltend, diese sei jedenfalls inzwischen nicht mehr angemessen und daher rechtswidrig. (Az. 1 WB 50.22)
Da die Umsetzung der Ministeriumsentscheidung noch etwas daure, habe das Verteidigungsministerium dem Kläger individuell zugesichert, dass er sich nicht mehr impfen lassen müsse, sagte der Vorsitzende Richter in Leipzig. Disziplinarstrafen gegen den Kläger habe es bislang nicht gegeben.
Darüber, inwieweit dadurch der Streit erledigt ist, wurde noch verhandelt. Die Anwälte des Klägers machten ein „Rehabilitationsinteresse“ geltend. Der Soldat wolle bestätigt haben, dass seine Impfverweigerung nicht rechtswidrig gewesen sei.
Nur wenn der erste Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ein diesbezügliches sogenanntes Feststellungsinteresse bejaht, muss er die Verhandlung – gegebenenfalls auch noch am Donnerstag – fortsetzen. Wann dann ein Urteil ergehen würde, ist offen. Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Streit in erster und letzter Instanz zuständig.