Wahlbenachrichtigungen kontrollieren, Unterlagen ausgeben, Stimmen zählen: Das sind die Aufgaben von Wahlhelfern. Im Saarland werden bei der Wahl am 9. Juni rund 10 000 Freiwillige benötigt.
Knapp zwei Wochen vor der Kommunal- und Europawahl sind mehrere Städte im Saarland mit den erforderlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern schon gut versorgt. Nach Angaben der Landeswahlleitung werden rund 10.000 Ehrenamtliche für die Arbeit in den Wahllokalen am 9. Juni benötigt. „Nach hier eingegangen Rückmeldungen dürfte sich die Situation insgesamt etwas entschärft haben“, teilte Mitarbeiter Florian Blinn mit. Hierzu dürften seiner Einschätzung nach auch die Aufrufe in der Presse mit beigetragen haben. „Das ehrenamtliche Engagement im Saarland ist trotz des Unwetterereignisses so hoch, dass man nicht von echten Problemen sprechen kann“, sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Andreas Bittner mit Blick auf das Hochwasser Mitte Mai.
Ein Überblick, ob es dennoch irgendwo dringenden Bedarf gibt oder ob Städte mit besonderen Aktionen um Wahlhelfer werben, liegt dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag nicht vor.
In Saarbrücken gibt es für den 9. Juni insgesamt 123 Urnenwahllokale und 70 Briefwahllokale, in denen ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt wird. Dieser bestehe aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter sowie drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Insgesamt werden für die bevorstehende Wahl nach Auskunft einer Sprecherin rund 1800 freiwillige und ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer gesucht. „Derzeit werden noch rund 250 Positionen für die Haupt- als auch bei der eventuell zu erwartenden Stichwahl besetzt, inklusive eines Reservepools, um kurzfristig auf Ausfälle reagieren zu können“, so Hannah Zewe. Die Landeshauptstadt habe im Vorfeld umfassend um Helfer geworben, „unter anderem mithilfe von Social Media Posts auf allen gängigen Plattformen“. Außerdem würden städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem Motto „Demokratie heißt mitmachen!“ aufgerufen, sich freiwillig zu melden.
In der Kreisstadt Saarlouis werden knapp 300 Wahlhelferinnen und -helfer für die 19 allgemeinen und zehn Briefwahlbezirke benötigt. Ein Großteil davon, etwa 80 bis 90 Prozent, werden laut Sprecher Sascha Schmidt regelmäßig bei Wahlen mit eigenem Personal, also städtischen Bediensteten, besetzt. „Zudem schlagen Parteien Wahlhelfer vor, und es gibt auch jedes Mal Menschen aus der Bevölkerung, die sich ihrerseits proaktiv für einen Dienst im Wahlamt melden“, so Schmidt. Damit werde der Bedarf vollständig abgedeckt. Eine aktive Suche über Aufrufe in den Medien oder besondere Aktionen, um Helfer zu finden, seien daher nicht erforderlich. Zurzeit würden noch rund fünf bis zehn Wahlhelfer benötigt, weil es vereinzelt Absagen gegeben habe. Dazu habe man noch einmal hausintern einen Aufruf gestartet. „Eine solche kleinere Fluktuation ist aber auch normal und wird problemlos aufgefangen“, sagte Schmidt.
Vollzug meldet bereits die Kreisstadt St. Wendel. Sprecher Volker Schmidt berichtet, dass bereits 360 Wahlhelfer berufen wurden und man somit „vollständig besetzt“ sei. „Das Interesse in der Bevölkerung, als WahlhelferIn tätig zu sein, reicht demnach für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl aus.“ Um Freiwillige zu gewinnen, seien Aufrufe in Medien veröffentlicht worden, zudem hätten die Ortsvorsteher dafür geworben.
Auch in der Kreisstadt Merzig kann man bereits gelassen auf die Personalausstattung blicken. Schon jetzt sind nach Angaben von Stadtsprecher Timo Stockart alle Positionen für die 35 Wahlvorstände mit je acht Mitgliedern besetzt – also insgesamt 280 Wahlhelfer – sodass niemand mehr fehle. Merzig rekrutiere die Wahlhelfer hauptsächlich aus Parteimitgliedern, die von den entsprechenden Parteien gemeldet werden, sowie aus Mitarbeitern der Kreis- und Landesbehörden, aber auch der Kreisstadt selbst. „Freiwillige Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es zwar immer mal wieder, wenn auch sehr selten“, sagte Stockart.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann laut Landeswahlleiterin im Saarland jeder Mensch werden, der selbst wahlberechtigt ist. Da die Wahlvorstände sowohl die Europawahl als auch die Kommunalwahlen abwickeln, gelte hier das (höhere) Wahlalter der Kommunalwahlen: Das Wahlehrenamt setze also die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag voraus.
Für ihren Einsatz ist für die Freiwilligen übrigens ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro beziehungsweise 35 Euro für die Vorsitzenden der Wahlvorstände und Wahlausschüsse vorgesehen. Diese Summe kann von den Kommunen aufgestockt werden. Eine einheitliche Regelung gebe es für die 316 Ortsratswahlen in 52 Gemeinden laut Landeswahlleitung jedoch nicht.
Und die „Bezahlung“ steht ohnehin wohl eher im Hintergrund. Die Landeswahlleiterin wirbt in einem Aufruf dafür, dass dieses Wahlehrenamt „ein unverzichtbarer Dienst für unsere aktiv gelebte Demokratie und für unsere offene freiheitlich-demokratische Gesellschaft“ sei.
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