Mehr als 30 Jahre nach einem Mord in einem Maisfeld in Nordrhein-Westfalen ist die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen 64-Jährigen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Oktober, wie er am Dienstag mitteilte. (3 StR 105/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der damals 32-jährige Mann das 50 Jahre alte Tatopfer in ein Maisfeld gebracht. Dort erstach er die ihm unbekannte Frau mit mindestens 13 Messerstichen in Brust und Bauch.
Der Angeklagte konnte nach mehreren Jahrzehnten aufgrund von DNA-Spuren unter einem Fingernagel der Getöteten überführt werden. Hintergrund waren verbesserte Untersuchungsmethoden. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann im Oktober wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Dies bestätigte der BGH nun als rechtsfehlerfrei. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Die Tat vom 20. August 1992 am Rheindeich in Meerbusch bei Düsseldorf war jahrzehntelang unaufgeklärt geblieben. Im November 1993 berichtete die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ über sogenannte „Morde im Maisfeld“. In einem Fall ging es dabei auch um eine 50-jährige Reiseführerin, die seit August 1992 zunächst als vermisst galt.
In dem Maisfeld bei Meerbusch wurde schließlich ihre Leiche entdeckt. Die Kriminalpolizei ging damals von einem Sexualmord aus. Die Suche nach dem Täter brachte aber zunächst keinen Erfolg. Der Angeklagte wurde erst im Jahr 2022 nach einem vorgenommenen DNA-Abgleich ermittelt.