Wiesbaden: Rückzahlung von Corona-Beihilfen in 480 Fällen gestundet

Das Land Hessen hat gut 200.000 Anträge auf Corona-Wirtschaftshilfen bearbeitet. Ein kleiner Teil der Anträge befasst sich mit der Bitte, die Rückzahlung zu viel gezahlter Fördergelder aufzuschieben.

Beim Land Hessen sind rund 1150 Anträge von Unternehmen eingegangen, die um einen Aufschub bei der Rückzahlung von zu viel erhaltenen Corona-Beihilfen gebeten haben. Die Gesamtsumme beläuft sich auf knapp acht Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage mehrerer AfD-Landtagsabgeordneter hervor. Von den 1150 Anträgen wurden 482 mit einer Gesamtsumme von rund 2,6 Millionen Euro bewilligt (Stand Ende März 2024). Außerdem gingen zehn Anträge auf völlige Streichung der Rückzahlung ein – davon wurde aber kein einziger genehmigt.

Insgesamt wurden bislang in Hessen bei der Abrechnung der Programme von Bund und Land zu Corona-Wirtschaftshilfen seit Juni 2020 gut 206.000 Förderanträge bearbeitet. Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen, wie das Wirtschaftsministerium weiter mitteilte.

Das hessische Finanzministerium hatte im März mitgeteilt, dass Unternehmen eine Fristverlängerung für die Vorlage ihrer Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Hilfen bis zum 30. September erhalten. Unternehmen konnten die Anträge nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte einreichen. Eine Fristverlängerung kann den Angaben zufolge nur beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt werden. Die verschiedenen Programme sollten Unternehmen und Selbstständigen dabei helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der staatlich verordneten Maßnahmen abzumildern.