Gut zwei Jahre nach der Ermordung zweier Kinder ist eine 13-jährige Haftstrafe für deren Mutter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim vom Dezember, wie er am Freitag mitteilte. (Az. 1 StR 124/24)
Die beiden zur Tatzeit sieben beziehungsweise neun Jahre alten Söhne hatten bei ihrem Vater gelebt. Vor Ostern 2023 sollten sie aber für eine Woche zu ihrer Mutter kommen, ehe sie mit dem Vater und deren neuer Lebensgefährtin in den Urlaub fahren sollten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts empfand die Mutter diese Situation als Unrecht. Sie entschloss sich daher, ihre beiden Söhne und im Anschluss sich selbst zu töten.
Sie sedierte die Jungen mit Tabletten und erstickte sie dann auf unbekannte Weise. Wegen einer früheren Hirnblutung litt die Mutter an einer Persönlichkeitsstörung und war in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert.
Dennoch verurteilt das Landgericht sie wegen Heimtückemordes an ihren Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Dies bestätigte der BGH nun als rechtsfehlerfrei. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.